Der Freistaat Sachsen will den Neubau eines Mitteldeutschen Infektionsschutzzentrums am Klinikum St. Georg in Leipzig mit insgesamt 53,53 Millionen Euro unterstützen. Vorgesehen sind eine Sonderisolierstation mit zwölf Betten und eine Quarantänestation mit acht Betten, damit hoch ansteckende und lebensbedrohliche Krankheiten auch künftig sicher behandelt werden können.

Infektionsschutzzentrum Leipzig erhält Millionenförderung

Das sächsische Kabinett hat sich am Dienstag, dem 25. August 2026, mit der Finanzierung des Vorhabens befasst. Nach den bisherigen Planungen sollen 43,53 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt kommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages muss diesem Teil der Finanzierung noch zustimmen.

Weitere zehn Millionen Euro stammen aus dem Landesarm des Sachsenfonds. Diesen Betrag hat das Kabinett bereits freigegeben. Damit kann der Freistaat die nächsten Schritte vorbereiten und zeitnah eine entsprechende Vereinbarung mit dem Klinikum St. Georg schließen.

Die Investition soll den öffentlichen Gesundheitsschutz in Sachsen langfristig stärken. Das geplante Zentrum richtet sich vor allem auf Erkrankungen, bei denen bereits einzelne Fälle erhebliche medizinische und organisatorische Anforderungen auslösen. Dazu gehören etwa Ebola oder die Lungenpest.

Klinikum St. Georg besitzt besondere Erfahrung

Das Klinikum St. Georg verfügt nach Angaben des Sozialministeriums als einzige Einrichtung in Sachsen über eine Sonderisolierstation für Patienten mit lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten. Der Standort übernimmt deshalb eine zentrale Aufgabe innerhalb des sächsischen Infektionsschutzes.

Die Leipziger Einrichtung gehört zudem zu den bundesweit sieben Behandlungszentren des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger. Dieser Arbeitskreis ist beim Robert Koch-Institut angesiedelt.

Solche Zentren benötigen speziell geschützte Räume, getrennte Wege und besonders ausgebildetes Personal. Auch die Versorgung mit Schutzkleidung, medizinischen Geräten und einer abgesicherten Lüftung muss jederzeit gewährleistet sein. Ein gewöhnliches Krankenhauszimmer reicht für die Behandlung hoch ansteckender Erkrankungen nicht aus.

Die Bundesländer sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, entsprechende Behandlungsmöglichkeiten vorzuhalten. Der vorhandene Bereich am Klinikum St. Georg erfüllt nach Angaben des Freistaates die künftigen baulichen und medizinischen Anforderungen nicht mehr vollständig. Deshalb soll ein Neubau entstehen.

Zwölf Isolierbetten und acht Quarantäneplätze

Die geplante Sonderisolierstation soll zwölf Betten erhalten. Hinzu kommen acht Plätze in einer eigenständigen Quarantänestation. Damit könnte das Zentrum sowohl bestätigte Erkrankungen behandeln als auch Menschen aufnehmen, bei denen zunächst nur ein begründeter Verdacht besteht.

Eine räumliche Trennung dieser Gruppen ist für den Infektionsschutz besonders wichtig. Sie verhindert, dass sich bislang nicht infizierte Kontaktpersonen während einer Untersuchung oder Beobachtung anstecken.

Das Zentrum soll nicht ausschließlich Patienten aus Sachsen versorgen. Der Freistaat strebt Vereinbarungen mit weiteren Bundesländern an. Das Sozialministerium nennt Thüringen ausdrücklich als möglichen Partner bei der Finanzierung. Das Vorhaben besitzt damit eine Bedeutung für weite Teile Mitteldeutschlands.

Neubau soll Gesundheitsvorsorge krisenfester machen

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell Infektionskrankheiten Krankenhäuser und Behörden vor große Herausforderungen stellen können. Eine leistungsfähige Sonderisolierstation muss deshalb auch dann einsatzbereit sein, wenn über einen längeren Zeitraum keine entsprechenden Patienten behandelt werden.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping sieht in dem Neubau eine Investition in die Krisenfestigkeit der öffentlichen Infrastruktur. Das Klinikum St. Georg soll seine besondere Aufgabe auch unter modernen medizinischen und hygienischen Bedingungen erfüllen können.

Die Klinikleitung begrüßt die geplante Unterstützung. Das neue Zentrum soll eine sichere Versorgung weit über Leipzig und Sachsen hinaus ermöglichen. Vor dem Baubeginn müssen jedoch die parlamentarische Zustimmung zum noch offenen Finanzierungsanteil, die Vereinbarung mit dem Klinikum und die weiteren Planungsverfahren abgeschlossen werden.

Quelle: [Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt](https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1099545?utm_source=chatgpt.com)