Nicht abgeholte Fundsachen aus Leipzig bekommen ab dem heutigen Montag eine zweite Chance auf einen Besitzer – allerdings nicht mehr auf ihren ursprünglichen. Die Stadt beginnt mit der Online-Versteigerung von Gegenständen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Die Auktionen laufen über die Plattform Zoll-Auktion.

Die Stadt hatte den Start zum 10. August bereits in ihrem Amtsblatt angekündigt.

Sechs Monate Aufbewahrungsfrist

Fundsachen werden nicht unmittelbar verkauft.

Zunächst müssen sie über einen gesetzlich bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, damit der Eigentümer Gelegenheit hat, sie zurückzufordern.

Für die jetzt angebotenen Gegenstände ist diese Frist abgelaufen.

Im Leipziger Amtsblatt wird ausdrücklich auf die sechsmonatige Aufbewahrungspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verwiesen.

Versteigerung erfolgt digital

Statt einer klassischen Auktion in einem Saal werden die Gegenstände online angeboten.

Interessenten können die jeweiligen Angebote auf der Auktionsplattform einsehen und Gebote abgeben.

Welche einzelnen Fundsachen in dieser Runde angeboten werden, hängt vom Bestand des Fundbüros ab.

Verlorenes rechtzeitig melden

Für Leipziger ist die Auktion zugleich eine Erinnerung, verlorene Gegenstände möglichst früh beim Fundbüro zu suchen.

Wer zu lange wartet, riskiert nach Ablauf der gesetzlichen Fristen, seinen Anspruch auf den Gegenstand nicht mehr durchsetzen zu können.

Das Leipziger Fundbüro befindet sich in der Prager Straße 130.

Quellen

Stadt Leipzig – Amtsblatt 13/2026

Stadt Leipzig – Fundbüro und Online-Versteigerung nicht abgeholter Fundsachen.