In Jena-Lobeda sollen 63 Wohnungen in der Ernst-Schneller-Straße 8 modernisiert und langfristig als geförderter Wohnraum gesichert werden. Thüringens Minister für Digitales und Infrastruktur, Steffen Schütz, übergibt dafür am heutigen Mittwoch, 12. August 2026, einen Fördermittelbescheid über rund vier Millionen Euro, wobei die Mietpreis- und Belegungsbindung freiwillig auf 30 Jahre verlängert wird.

Die Förderung fließt in die Modernisierung des Wohngebäudes in Jena-Lobeda. Nach Angaben des Thüringer Ministeriums entstehen dort 63 geförderte Wohnungen, die sowohl einer Mietpreis- als auch einer Belegungsbindung unterliegen.

Mietpreisbindung soll 30 Jahre gelten

Besonders langfristig ist die vorgesehene Bindung der Wohnungen. Die Mietpreis- und Belegungsbindung wird nach Angaben des Ministeriums freiwillig auf 30 Jahre verlängert. Damit bleibt der geförderte Wohnraum über einen langen Zeitraum an die entsprechenden Vorgaben gebunden.

Die Landesregierung unterstützt das Vorhaben mit insgesamt rund vier Millionen Euro. Welche einzelnen Modernisierungsmaßnahmen an dem Gebäude umgesetzt werden, geht aus der veröffentlichten Terminankündigung nicht näher hervor.

Förderbescheid wird heute übergeben

Die Übergabe des Fördermittelbescheides ist für heute um 10 Uhr direkt an der Ernst-Schneller-Straße 8 in Jena-Lobeda vorgesehen. Neben Minister Steffen Schütz nehmen nach Angaben des Ministeriums mehrere Vertreter aus Wohnungswirtschaft, Stadt und Stadtteil teil.

Angekündigt sind unter anderem Tobias Wolfrum, Geschäftsführer der jenawohnen GmbH, der Vorsitzende des jenawohnen-Beirats Dr. Stephan Wydra, Neulobedas Ortsteilbürgermeister Volker Blumentritt sowie Jenas Dezernent für Stadtentwicklung Dirk Lange. Auch Planer, Architekten und Bauleute sollen an dem Termin teilnehmen.

Modernisierung betrifft Jena-Lobeda direkt

Mit den 63 Wohnungen betrifft die Förderung unmittelbar den Wohnungsbestand in Jena-Lobeda. Die Kombination aus Modernisierung und langfristiger Mietpreisbindung verbindet dabei bauliche Investitionen mit der Sicherung geförderten Wohnraums.

Der offizielle Termin ist zunächst die Übergabe des Förderbescheides. Aussagen über den konkreten Baufortschritt, einen Abschluss der Modernisierung oder zusätzliche Maßnahmen sollten erst nach entsprechenden Angaben von jenawohnen oder dem Ministerium getroffen werden.

Quelle

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur