Umstrittenes Kunstprojekt

Jena: 100.000 Euro für Kot-Diamanten? Ex-Kulturchef wegen Untreue vor Gericht

Verteidigung widerspricht Anklage

Von Laura Steinbach 3 Min. Lesezeit

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Jonas Zipf
Jonas Zipf Foto: wikipedia

Jena. Aus unverkauften Kunstwerken und menschlichen Ausscheidungen sollten Diamanten entstehen. Ein ungewöhnliches Kunstprojekt beschäftigt seit Mittwoch, 28. Oktober 2026, das Schöffengericht in Jena. Angeklagt ist Jonas Zipf, früherer Leiter des städtischen Eigenbetriebs JenaKultur. Die Staatsanwaltschaft Gera wirft ihm vor, Verträge ohne gesicherte Finanzierung abgeschlossen und der Stadt dadurch einen Schaden von rund 99.000 Euro verursacht zu haben. Seine Verteidigung weist den Untreuevorwurf zurück.

Kunstwerke und Kot sollten zu Diamanten verarbeitet werden

Im Mittelpunkt des Strafverfahrens steht das Projekt „The Diamond Maker“ des Schweizer Künstlers Christoph Büchel.

Das Konzept sah vor, unverkaufte Kunstwerke gemeinsam mit Ausscheidungen des Künstlers zu verbrennen. Aus dem kohlenstoffhaltigen Rückstand sollten anschließend unter hohem Druck und bei hohen Temperaturen künstliche Diamanten hergestellt werden.

Was als künstlerische Auseinandersetzung mit dem Wert von Kunst und materieller Vergänglichkeit gedacht war, entwickelte sich für die Stadt Jena zu einem juristischen Streitfall.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft schloss Zipf im Jahr 2021 Verträge für das Projekt ab, obwohl dessen Finanzierung noch nicht gesichert gewesen sei. Dadurch sollen finanzielle Verpflichtungen entstanden sein, die der Stadt einen Schaden von rund 99.000 Euro verursacht hätten.

Ob Zipf mit seinem Vorgehen strafrechtlich relevante Pflichten verletzte, muss das Gericht klären.

Verteidigung sieht kein ungewöhnliches Vorgehen

Zum Prozessauftakt am 28. Oktober widersprach die Verteidigung den Vorwürfen.

Dass Verträge abgeschlossen wurden, ohne den Stadtrat von Beginn an einzubinden, sei in Jena keine ungewöhnliche Vorgehensweise gewesen, argumentierte sie nach Angaben des MDR.

Außerdem sei Zipf gerade dafür eingestellt worden, neue und experimentelle Kulturprojekte in die Stadt zu holen.

Die Verteidigung will weitere Zeugen hören lassen und ein fachliches Gutachten über das Kunstprojekt einholen. Deshalb könnte sich das Verfahren erheblich verlängern oder vorübergehend ausgesetzt werden.

Die zentrale juristische Frage lautet, ob Zipf beim Abschluss der Verträge gegen seine Vermögensbetreuungspflichten verstieß und dadurch einen nachweisbaren finanziellen Schaden verursachte.

Die künstlerische Originalität des Vorhabens allein ist weder ein Beleg für Untreue noch ein Rechtfertigungsgrund für mögliche Pflichtverletzungen.

Stadt Jena erstattete bereits 2022 Anzeige

Die Auseinandersetzung reicht mehrere Jahre zurück.

Im April 2022 erstattete die Stadt Jena Anzeige wegen des Verdachts der Untreue. Wenig später verließ Zipf den städtischen Kulturbetrieb im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.

Mittlerweile arbeitet er als Geschäftsführer der Internationalen Kulturfabrik Kampnagel in Hamburg.

Das Jenaer Verfahren betrifft jedoch seine frühere Verantwortung als Werkleiter des kommunalen Kulturbetriebs.

Ob und in welchem Umfang bereits Zahlungen geleistet wurden, welche vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich bestanden und welcher wirtschaftliche Gegenwert dem Projekt gegenüberstand, gehört zu den entscheidenden Fragen der gerichtlichen Aufarbeitung.

Weiteres Ermittlungsverfahren bekannt geworden

Zusätzlich zum laufenden Prozess wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Zipf bekannt.

Dabei geht es um den Verdacht des Betrugs im Zusammenhang mit dem bundesweiten Theaterprojekt „Kein Schlussstrich!“. Dieses hatte sich 2021 künstlerisch mit den Verbrechen des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) auseinandergesetzt.

Die Ermittlungen bilden einen eigenständigen Sachverhalt. Aus ihrer Existenz lässt sich weder ein Schuldspruch noch ein Zusammenhang mit dem Verfahren um „The Diamond Maker“ ableiten.

Ein abschließendes Ergebnis liegt nicht vor.

Gericht muss über Schaden und Verantwortung entscheiden

Für Jena geht es in dem Verfahren um den Umgang mit öffentlichen Mitteln und die Grenzen eigenständiger Entscheidungen kommunaler Kulturverantwortlicher.

Kulturelle Einrichtungen benötigen Freiräume, um ungewöhnliche und künstlerisch anspruchsvolle Vorhaben zu entwickeln. Zugleich müssen ihre Verantwortlichen Haushaltsregeln, vertragliche Zuständigkeiten und die wirtschaftlichen Interessen öffentlicher Träger beachten.

Ob diese Grenzen im konkreten Fall überschritten wurden, ist Gegenstand des Strafprozesses.

Nach dem ersten Verhandlungstag zeichnet sich ab, dass weitere Beweise und fachliche Bewertungen eine wichtige Rolle spielen werden. Ein Urteil ist bislang nicht absehbar.

Für Jonas Zipf gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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