Karlshagen greift stärker in die Entwicklung seines Wohnungsbestandes ein. Die Gemeinde hat eine Satzung nach Paragraf 172 des Baugesetzbuches erlassen, weil die bestehende Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll.
Satzung betrifft Wohngebiete
Eine solche Erhaltungssatzung kann bestimmte bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen unter einen zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt stellen. Sie verhindert nicht automatisch jede Umwandlung.
Die Gemeinde bekommt jedoch ein zusätzliches Instrument für Gebiete mit besonderem sozialen oder wohnungswirtschaftlichen Druck.
Ferieninsel kämpft um Dauerwohnen
Auf Usedom konkurrieren Dauerwohnungen, Zweitwohnsitze und touristische Unterkünfte um begrenzte Flächen.
Für Gemeinden entsteht dadurch ein strukturelles Problem. Eine hohe touristische Nachfrage kann wirtschaftlich attraktiv sein, während Beschäftigte und Familien gleichzeitig Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche bekommen.
Karlshagen folgt anderem Inselort
Zinnowitz verfügt bereits seit 2020 über eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.
Karlshagen schafft nun ein eigenes Instrument. Die konkrete Wirkung hängt davon ab, wie die Gemeinde die Satzung bei künftigen Vorhaben anwendet.
Quelle:
Gemeinde Ostseebad Karlshagen, Wohnraumerhaltungssatzung 2026; Amt Usedom-Nord.