Für das Zentrum von Heringsdorf gelten neue städtebauliche Planungsziele. Die Gemeinde hat den Bebauungsplan Nr. 71 „Zentrum in Seebad Heringsdorf“ aufgestellt. Gleichzeitig wurde das frühere Verfahren für den Bebauungsplan „Ortsmitte am Platz des Friedens“ aufgehoben.
Altes Planverfahren wird ersetzt
Die Gemeinde beginnt damit nicht bei null, ändert aber den bisherigen planungsrechtlichen Ansatz.
Der neue Bebauungsplan ersetzt ein älteres Verfahren für denselben zentralen Bereich.
Ortsmitte bleibt Entwicklungsfläche
Der Platz des Friedens und sein Umfeld gehören zu den zentralen Flächen des Seeheilbades.
Planungsrecht entscheidet dort langfristig über Nutzung, Bebauung und Gestaltung.
Verfahren bleibt Zukunftsthema
Ein Aufstellungsbeschluss bedeutet noch keinen unmittelbaren Baustart.
Er schafft zunächst die Grundlage für Entwurf, Beteiligung und spätere politische Entscheidungen.
Quelle:
Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.