Der 20. Verhandlungstag soll am Donnerstag, dem 6. August 2026, um 9.30 Uhr beginnen. Das Gericht hat erneut ein umfangreiches Zeugenprogramm vorgesehen. Unter anderem soll die Schwester der 30 Jahre alten Angeklagten gehört werden.

Darüber hinaus werden Aussagen von Menschen erwartet, die Fahrzeuge oder Bewegungen am mutmaßlichen Tattag beobachtet haben sollen. Das Gericht versucht damit, den zeitlichen Ablauf des 10. Oktober 2025 weiter zu rekonstruieren.

BKA-Sachverständiger wertet Kommunikation aus

Ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes soll dem Gericht eine Kommunikationsanalyse vorstellen. Dabei geht es um Nachrichten und weitere digitale Kontakte der Angeklagten.

Im bisherigen Prozessverlauf wurden bereits zahlreiche Chatverläufe, Telefonate und Sprachnachrichten behandelt. Nach Angaben aus dem Verfahren nutzte die Angeklagte ihr Mobiltelefon in den Tagen rund um Fabians Verschwinden besonders intensiv. Innerhalb von viereinhalb Tagen soll sie unter anderem rund 1.100 Sprachnachrichten versandt, mehr als 200 Telefonate geführt und Messengerdienste mehrere Tausend Mal genutzt haben.

Welche konkreten Schlussfolgerungen der Sachverständige aus der Kommunikation zieht, muss die Beweisaufnahme zeigen. Einzelne Nachrichten können nur gemeinsam mit ihrem zeitlichen und persönlichen Zusammenhang bewertet werden.

Schwester der Angeklagten als Zeugin geladen

Mit der Schwester der Angeklagten soll eine enge Angehörige vor Gericht aussagen. Zu welchen konkreten Punkten sie befragt wird, war vor Beginn des Verhandlungstages nicht vollständig öffentlich bekannt.

Aussagen aus dem persönlichen Umfeld können für das Gericht unter anderem deshalb von Bedeutung sein, weil die Angeklagte selbst bislang zu den Tatvorwürfen schweigt. Es handelt sich um einen Indizienprozess ohne bekannte unmittelbare Augenzeugen der Tat.

Die Verteidigung hatte zuvor in Aussicht gestellt, dass sich die Angeklagte möglicherweise im August persönlich äußern könnte. Ob und wann es tatsächlich zu einer Einlassung kommt, bleibt offen.

Zeugen sollen Beobachtungen zu Fahrzeugen schildern

Mehrere Zeugen sollen sich mit Fahrzeugen und Beobachtungen am Tag von Fabians Verschwinden befassen. Auch ein Förster ist geladen. Er soll Angaben zu Orten machen, an denen sich die Angeklagte am 10. Oktober aufgehalten haben soll.

Außerdem wird die Aussage eines Hufschmieds erwartet. Bei ihm soll die Angeklagte an diesem Tag einen Termin gehabt haben. Das Gericht dürfte insbesondere klären wollen, wann dieser Termin stattfand und welche zeitlichen Rückschlüsse daraus möglich sind.

Bereits an früheren Verhandlungstagen hatten Zeugen über ein auffälliges Fahrzeug in der Nähe von Güstrow und des späteren Fundortes berichtet. Im Mittelpunkt stand dabei wiederholt der Pick-up der Angeklagten.

Staatsanwaltschaft erhebt schweren Tatvorwurf

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter gelockt und zu einem Teich bei Klein Upahl im Landkreis Rostock gebracht zu haben.

Dort soll sie den Jungen laut Anklage mit mehreren Messerstichen getötet und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Die Angeklagte bestreitet den Vorwurf bislang nicht durch eine eigene Aussage, sondern macht von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Für sie gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Als mögliches Motiv sieht die Staatsanwaltschaft die frühere Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater. Nach ihrer Auffassung könnte die Frau den Jungen als Hindernis für eine Wiederaufnahme der zeitweise beendeten Beziehung betrachtet haben. Diese Darstellung ist Teil der Anklage und noch nicht gerichtlich festgestellt.

Fabian wurde vier Tage lang vermisst

Fabian war am 10. Oktober 2025 verschwunden. Der Achtjährige hatte sich zuvor unwohl gefühlt und war nicht zur Schule gegangen.

Am 14. Oktober wurde sein Leichnam an einem Teich bei Klein Upahl gefunden. Die Angeklagte war an der Suche beteiligt und meldete den Fund. Anfang November 2025 wurde sie festgenommen. Der Mordprozess begann am 28. April 2026 vor dem Landgericht Rostock.

Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab nach den bisherigen Angaben im Prozess, dass das Kind durch mehrere Stichverletzungen starb. Die anschließende Brandeinwirkung erschwerte die Untersuchung und Bewertung der Spuren erheblich.

Gericht prüft umfangreiche Indizien

Da es keine bekannten Augenzeugen für die eigentliche Tat gibt, muss das Gericht zahlreiche einzelne Indizien zusammenführen. Dazu gehören digitale Daten, Fahrzeugbewegungen, Zeugenaussagen, Spuren am Fundort und frühere Äußerungen der Angeklagten.

An einem früheren Verhandlungstag hatte ein Nachbar ausgesagt, er sei bereits vor der offiziellen Entdeckung des Leichnams gemeinsam mit der Angeklagten am späteren Fundort gewesen. Er berichtete außerdem über eine angebliche Absprache zu einem Alibi. Die Beweiskammer muss auch diese Aussage im Zusammenhang mit sämtlichen anderen Erkenntnissen bewerten.

Der Prozess ist bislang bis zum 10. September 2026 terminiert. An diesem Tag könnte nach der aktuellen Planung ein Urteil verkündet werden. Weitere Verhandlungstage und Änderungen des Zeitplans bleiben jedoch möglich.

Quellen

– Landgericht Rostock: Terminierung und Beweisaufnahme im Strafverfahren zum Tod des achtjährigen Fabian