Ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes soll Nachrichten, Telefonkontakte und Sprachnachrichten der Angeklagten einordnen.

Außerdem werden die Schwester der Angeklagten und mehrere Zeugen erwartet, die Angaben zu Fahrzeugen oder Aufenthaltsorten machen sollen.

Indizien müssen zusammengeführt werden

Da es keine bekannten unmittelbaren Augenzeugen der Tat gibt, stützt sich das Verfahren auf eine Vielzahl einzelner Indizien.

Dazu gehören digitale Daten, Fahrzeugbewegungen, Zeugenaussagen und Spuren am späteren Fundort.

Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen

Die Angeklagte hat sich bislang nicht umfassend zu den Tatvorwürfen geäußert. Das Schweigen darf ihr rechtlich nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Für sie gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Quellen

– Landgericht Rostock: Terminierung des Strafverfahrens
– Norddeutscher Rundfunk: Fortsetzung des Prozesses im Fall Fabian, veröffentlicht am 6. August 2026