Die Stadt Fürstenwalde/Spree hat für den Bereich des Bebauungsplans Nummer 130 „Solarpark auf der Lebuser Platte“ eine Veränderungssperre beschlossen. Die entsprechende Satzung ist im Juli in Kraft getreten. Damit soll verhindert werden, dass während des laufenden Planungsverfahrens bauliche Veränderungen entstehen, die den späteren Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen könnten.

Die Veränderungssperre dient damit zunächst der Sicherung der kommunalen Planung. Sie ist weder mit einer Baugenehmigung noch mit einer endgültigen Entscheidung über die Realisierung des Solarparks gleichzusetzen.

Veränderungssperre schützt den Planungsraum

Mit einer Veränderungssperre kann die Stadt bestimmte bauliche Vorhaben innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs vorübergehend begrenzen. Für den Bereich der Lebuser Platte soll dadurch verhindert werden, dass während der Aufstellung des Bebauungsplans Fakten geschaffen werden, die mit den künftigen Planungszielen kollidieren.

Welche konkreten Flächen von der Satzung erfasst werden, richtet sich nach dem festgelegten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Solarpark ist damit noch nicht genehmigt

Der Beschluss über die Veränderungssperre bedeutet nicht, dass der geplante Solarpark bereits gebaut werden darf. Die eigentliche Entscheidung über zulässige Nutzungen und bauliche Festsetzungen erfolgt im weiteren Bauleitplanverfahren.

Erst der Bebauungsplan und gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Umsetzung des Projekts.

Eigentümer müssen Geltungsbereich beachten

Für Grundstückseigentümer und Vorhabenträger innerhalb des betroffenen Bereichs kann die Veränderungssperre unmittelbare Bedeutung haben. Geplante bauliche Veränderungen müssen darauf geprüft werden, ob sie während der Laufzeit der Satzung zulässig sind.

Ob im Einzelfall eine Ausnahme möglich ist, muss nach den jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Eine pauschale Freigabe lässt sich aus dem Beschluss nicht ableiten.

Nächste Schritte liegen im Bauleitplanverfahren

Entscheidend für die weitere Entwicklung des Solarpark-Projekts ist nun der Fortgang des Bebauungsplanverfahrens. Erst dort werden die künftige Nutzung der Flächen und die konkreten planerischen Festsetzungen verbindlicher ausgestaltet.

Neue wesentliche Schritte entstehen beispielsweise durch eine öffentliche Auslegung, Änderungen des Planentwurfs oder einen späteren Satzungsbeschluss. Bis dahin sichert die Veränderungssperre den bestehenden Planungsraum auf der Lebuser Platte.

Quellen

Stadt Fürstenwalde/Spree: Veränderungssperre Solarpark Lebuser Platte