Freital hat die planerischen Grundlagen für seine Entwicklung in den kommenden zehn bis 15 Jahren neu geordnet. Der Stadtrat beschloss Ende Juni die Fortschreibung des Flächennutzungsplans einschließlich Landschaftsplan.
Der bisherige Plan stammte aus dem Jahr 2006.
Wohnen und Gewerbe werden langfristig gesteuert
Ein Flächennutzungsplan schafft noch kein direktes Baurecht.
Er legt jedoch grundsätzlich fest, welche Bereiche langfristig für Wohnungsbau, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen oder Gemeinbedarf vorgesehen sind.
Spätere Bebauungspläne orientieren sich daran.
Planung begann bereits 2021
Der Stadtrat hatte die Gesamtfortschreibung bereits im Juni 2021 angestoßen.
Es folgten umfangreiche Untersuchungen sowie mehrere Beteiligungsrunden mit Bürgern und Behörden.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden anschließend geprüft und abgewogen.
Genehmigung steht noch aus
Mit dem Beschluss ist das kommunale Verfahren beendet.
Der Plan muss nun von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden. Erst danach und nach der öffentlichen Bekanntmachung tritt er vollständig in Kraft.
Quellen
Stadt Freital – Fortschreibung von Flächennutzungsplan und Landschaftsplan, 14. Juli 2026.