Bundeskartellamt sieht zu starke Marktposition

Edeka-Übernahme wackelt: Zukunft mehrerer Tegut-Märkte in Thüringen offen

Die geplante Übernahme von 202 Tegut-Filialen durch Edeka könnte nicht vollständig genehmigt werden. In Thüringen stehen besonders die Märkte in Erfurt-Marbach, Heilbad Heiligenstadt und Geisa im Fokus der Wettbewerbshüter.

Von Paul Berger 1 Min. Lesezeit

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Für mehrere Tegut-Märkte in Thüringen gibt es weiterhin keine sichere Zukunft. Das Bundeskartellamt sieht bei der geplanten Übernahme durch Edeka offenbar Wettbewerbsprobleme und könnte den Verkauf in der vorgesehenen Form verhindern.

Nach Informationen der „Lebensmittel Zeitung“, über die der MDR am 6. August berichtete, betrifft die Prüfung insgesamt 202 Tegut-Märkte. In Thüringen stehen unter anderem die Standorte Erfurt-Marbach, Heilbad Heiligenstadt und Geisa im Fokus.

Wettbewerbshüter fürchten starke Marktposition

Das Bundeskartellamt prüft bei Unternehmensübernahmen, ob der Wettbewerb in einzelnen Regionen erheblich eingeschränkt werden könnte.

Nach der derzeitigen Einschätzung würde Edeka an mehreren Standorten durch die zusätzlichen Märkte eine zu starke Stellung im örtlichen Lebensmittelhandel erreichen. Eine endgültige Entscheidung wird im September erwartet.

Nicht alle Tegut-Märkte sind betroffen

Bereits im Juni hatte das Bundeskartellamt die Übernahme von 36 Tegut-Filialen durch die Handelskette Tante Enso genehmigt. Diese Märkte befinden sich in Thüringen, Hessen und Nordbayern und gehören zu einem gesonderten Verkaufspaket.

Die aktuelle Prüfung betrifft dagegen den deutlich größeren Teil des Filialnetzes, den Edeka übernehmen möchte.

Beschäftigte und Kunden warten auf Klarheit

Für die Mitarbeiter der betroffenen Märkte bleibt offen, unter welchem Namen und mit welchem Betreiber die Standorte künftig weitergeführt werden können.

Auch für die Kunden ist die Entscheidung von Bedeutung. Besonders in kleineren Städten kann die Zahl der Lebensmittelmärkte begrenzt sein. Eine Schließung würde längere Einkaufswege verursachen, während eine Übernahme durch einen bereits starken Anbieter den örtlichen Wettbewerb weiter reduzieren könnte.

Verkauf könnte nur mit Auflagen möglich sein

Das Bundeskartellamt kann eine Übernahme vollständig untersagen oder nur unter Bedingungen genehmigen. Denkbar wäre, dass Edeka einzelne Standorte nicht übernehmen darf und diese an andere Händler abgegeben werden müssen.

Bis zur abschließenden Entscheidung bleiben die Tegut-Märkte zunächst geöffnet. Belastbare Angaben zu möglichen Schließungen liegen derzeit nicht vor.

Quellen


– Bundeskartellamt: Prüfung der geplanten Übernahme von Tegut-Filialen

Themen: ErfurtEinzelhandelBundeskartellamtTegutEdekaHeilbad HeiligenstadtGeisa

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