In Thüringen dürfen notwendige Lkw-Transporte vorübergehend auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat das geltende Fahrverbot mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Ausnahme gilt zunächst bis zum 31. August 2026, weil extreme Trockenheit und niedrige Wasserstände erhebliche Probleme für die Binnenschifffahrt verursachen.
Fahrverbot bis Ende August ausgesetzt
Wie das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur mitteilt, hat das Landesverwaltungsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Dadurch können notwendige Transporte auf der Straße auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. August. Das Ministerium betont allerdings, dass damit keine uneingeschränkte Freigabe des gesamten Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen verbunden ist.
Niedrigwasser belastet Binnenschifffahrt
Grund für die Ausnahme sind nach Angaben des Ministeriums die derzeit extrem trockenen Witterungsbedingungen. Auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen seien teilweise extreme Niedrigwasserstände erreicht worden.
Dadurch werde die Binnenschifffahrt erheblich eingeschränkt, was sich auch auf nachgelagerte Logistikketten auswirke. Zusätzliche Transporte über die Straße sollen dazu beitragen, die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft aufrechtzuerhalten.
Thüringen sieht sich als wichtiges Transitland
Infrastrukturminister Steffen Schütz verweist auf die zentrale geografische Lage Thüringens. Der Freistaat sei ein wichtiges Transitland und leiste damit einen wesentlichen Beitrag zur bundesweiten Logistik.
Die vorübergehende Aussetzung soll nach Darstellung des Ministeriums zusätzliche Spielräume für notwendige Transporte schaffen. Gleichzeitig sollen Behinderungen in den Warenströmen ausgeglichen werden, die durch die eingeschränkte Schifffahrt entstehen.
Mehrere Bundesländer haben bereits reagiert
Thüringen ist mit der Ausnahmeregelung nicht allein. Nach Angaben des Ministeriums haben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ebenfalls vorübergehend ausgesetzt.
Minister Schütz sieht die Thüringer Entscheidung deshalb auch als Beitrag dazu, unterschiedliche Regelungen innerhalb Deutschlands zu vermeiden. Die Ausnahme solle insbesondere den notwendigen Güterverkehr sichern, ohne das reguläre Fahrverbot grundsätzlich aufzuheben.
Quelle: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Medieninformation vom 12. August 2026.