Erfurt. Entertainer Hape Kerkeling hat im Thüringer Landtag mit drastischen Worten für ein Verbotsverfahren gegen die AfD geworben. Der Schauspieler und Autor sieht in der Partei eine Gefahr für die Demokratie und fordert die Politik zum Handeln auf. Seine Äußerungen haben eine heftige Kontroverse ausgelöst. Dabei gerät eine andere Seite seiner Karriere in den Blick: Filmproduktionen mit Kerkelings Beteiligung oder auf Grundlage seiner Bücher haben über Jahre erhebliche öffentliche Fördermittel erhalten. Zugleich gehört die grundlegende Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu den erklärten Zielen der AfD.
Damit stellt sich eine Frage, die in der Auseinandersetzung über Kerkelings politische Aussagen bislang wenig Beachtung gefunden hat: Welche wirtschaftliche Bedeutung haben öffentlich finanzierte Medienstrukturen für prominente Künstler, die sich gegen eine Partei positionieren, welche diese Strukturen verändern will?
Kerkeling zieht im Landtag einen Vergleich mit Buchenwald
Bei einer Anhörung des Thüringer Landtags am 30. September 2026 warb Kerkeling für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Er begründete seine Haltung vor allem mit der deutschen Geschichte und den Erfahrungen seiner eigenen Familie. Sein Großvater war während der nationalsozialistischen Herrschaft im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert gewesen.
Besondere Aufmerksamkeit erregte Kerkelings Kritik am Wahlkampfslogan „Alles ist möglich“, den die AfD in Sachsen-Anhalt verwendet hatte. Er erklärte, bei dieser Partei sei „unter Umständen auch Buchenwald möglich“.
Die Äußerung löste scharfe Reaktionen aus. Der stellvertretende Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Daniel Haseloff bezeichnete den Vergleich als skandalös.
Am Tag der Deutschen Einheit legte Kerkeling nach. In einer Videobotschaft forderte er die verantwortlichen Politiker erneut auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD prüfen zu lassen.
Damit hat Kerkeling die Rolle des politischen Kommentators deutlich überschritten. Er setzt sich öffentlich für ein konkretes staatliches Verfahren ein, an dessen Ende das Verbot einer im Bundestag und in mehreren Landesparlamenten vertretenen Partei stehen könnte.
Über ein solches Verbot dürfte allerdings ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dabei reicht die politische Ablehnung einer Partei nicht aus. Entscheidend sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Artikels 21 des Grundgesetzes.
Millionenförderung für Filme mit Kerkelings Namen
Kerkeling gehört seit Jahrzehnten zu den bekanntesten deutschen Unterhaltungskünstlern. Seine Fernsehauftritte, Filmrollen und Bestseller haben ihm eine herausragende Stellung in der Branche verschafft.
Weniger bekannt sind die erheblichen öffentlichen Fördermittel, die bei mehreren Produktionen mit seinem Namen eine Rolle spielen.
So erhielt die Produktion seines 2026 veröffentlichten Kinofilms „Horst Schlämmer sucht das Glück“ allein aus dem Deutschen Filmförderfonds 1.745.359,84 Euro. Als Förderempfänger ist die Leonine Licensing GmbH ausgewiesen. Hinzu kamen für den Filmstart Medialeistungen der Filmförderungsanstalt im Wert von 300.000 Euro sowie 80.000 Euro Verleihförderung aus Nordrhein-Westfalen.
Auch die Verfilmungen seiner Bücher wurden unterstützt. Für das Projekt „Gebt mir etwas Zeit“ bewilligte die Film- und Medienstiftung NRW im Februar 2026 eine Million Euro. Bereits im November 2025 hatte die Filmförderungsanstalt weitere 500.000 Euro zugesagt.
Die geplante Verfilmung seines Buches „Pfoten vom Tisch“, in der Kerkeling selbst auftreten soll, erhielt aus Nordrhein-Westfalen eine Förderung von 900.000 Euro.
Hinzu kommen Förderungen für frühere Produktionen wie „Ich bin dann mal weg“ und „Der Junge muss an die frische Luft“.
In sozialen Netzwerken kursiert inzwischen eine Zusammenstellung, die Förderungen von insgesamt rund 11,26 Millionen Euro für fünf Filmprojekte mit Kerkeling-Bezug ausweist. Die Größenordnung ist angesichts zahlreicher dokumentierter Förderzusagen nachvollziehbar. Eine vollständige, unabhängig geprüfte Gesamtabrechnung liegt mit dieser Aufstellung jedoch nicht vor.
Vor allem darf der Betrag nicht mit persönlichen Einnahmen Kerkelings verwechselt werden. Förderempfänger sind in der Regel Produktions- und Verleihunternehmen. Zudem handelt es sich um unterschiedliche Förderarten, darunter Zuschüsse, Darlehen und geldwerte Werbeleistungen.
Dennoch steht fest, dass Filme mit Kerkelings Beteiligung oder auf Grundlage seiner Werke in erheblichem Umfang von der öffentlichen Filmförderung profitiert haben.
AfD will öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich verkleinern
Die politische Bedeutung dieser Förderpraxis wird vor dem Hintergrund der medienpolitischen Forderungen der AfD deutlich.
Die Partei will den bisherigen Rundfunkbeitrag abschaffen und ARD und ZDF grundlegend umstrukturieren. An die Stelle des heutigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll ein deutlich verkleinertes Angebot treten, das sich auf Information, Kultur und regionale Berichterstattung konzentriert.
Damit würde sich bei Umsetzung dieser Pläne auch das wirtschaftliche Umfeld für zahlreiche Fernsehproduktionen, Schauspieler, Produzenten und Unterhaltungskünstler verändern.
Kerkeling selbst hat in seiner Rede vor dem Thüringer Landtag darauf verwiesen, dass er während seiner 42-jährigen Medienkarriere sowohl für die ARD als auch für das ZDF gearbeitet habe.
Seine Verbindung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist somit keineswegs nur historischer Natur. An seinem Film „Horst Schlämmer sucht das Glück“ war beispielsweise auch ARD Degeto als Koproduzentin beteiligt.
Allerdings muss zwischen der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und der staatlichen Filmförderung unterschieden werden. Die von der AfD geforderte Abschaffung des Rundfunkbeitrags würde nicht automatisch das Ende der Filmförderprogramme des Bundes und der Länder bedeuten.
Auch spricht sich die Partei in ihrem Bundestagswahlprogramm nicht grundsätzlich gegen jede Filmförderung aus. Sie fordert vielmehr eine veränderte Vergabepraxis, bei der wirtschaftliche Erfolgsaussichten und künstlerische Freiheit eine stärkere Rolle spielen sollen.
Haben prominente Künstler auch wirtschaftliche Interessen?
Die Auseinandersetzung berührt damit eine grundsätzliche Frage: Welche Interessen vertreten prominente Künstler, wenn sie sich öffentlich zu Parteien äußern, deren Politik auch die eigene Branche betreffen könnte?
Es ist legitim, dass Kerkeling seine persönliche Überzeugung vertritt und vor politischen Entwicklungen warnt, die er für gefährlich hält. Ebenso legitim ist es, die wirtschaftlichen Verbindungen eines gesellschaftlich einflussreichen Künstlers zu öffentlich finanzierten Institutionen zu hinterfragen.
Dass seine politische Haltung durch Fördergelder bestimmt wurde, lässt sich aus den bekannten Zahlen allerdings nicht ableiten. Dafür gibt es keinen belastbaren Beleg. Kerkeling selbst begründete seine Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren ausdrücklich mit der Geschichte des Nationalsozialismus und seiner familiären Vergangenheit.
Die Finanzierung der Filmbranche bleibt dennoch ein eigenständiges Thema von öffentlichem Interesse. Wer öffentliche Mittel erhält, muss sich Fragen nach deren Verwendung, den Förderbedingungen und dem wirtschaftlichen Nutzen gefallen lassen. Das gilt für große Produktionsunternehmen ebenso wie für kleinere Kulturbetriebe.
Dabei geht es nicht allein um die Höhe der Zuschüsse. Zu prüfen ist auch, welche Einnahmen erfolgreiche Produktionen erzielen, welche Mittel gegebenenfalls zurückfließen und ob die Förderpolitik ihre wirtschaftlichen und kulturpolitischen Ziele erreicht.
Zwischen politischer Überzeugung und wirtschaftlicher Abhängigkeit
Die Diskussion um Kerkeling zeigt, wie eng Kultur, Medienwirtschaft und Politik in Deutschland miteinander verbunden sind.
Öffentliche Filmförderung soll die Produktion deutscher und europäischer Filme ermöglichen, den Produktionsstandort stärken und Arbeitsplätze sichern. Auch kommerziell erfolgreiche Produktionen können nach geltenden Regeln Fördermittel erhalten.
Gleichzeitig finanziert der öffentlich-rechtliche Rundfunk zahlreiche Produktionen und bietet Künstlern, Autoren und Schauspielern wichtige Beschäftigungs- und Verwertungsmöglichkeiten.
Eine grundlegende Veränderung dieses Systems hätte deshalb wirtschaftliche Folgen für die gesamte Branche. Das macht die Positionen der AfD zur Medienpolitik zu einem relevanten Gegenstand der öffentlichen Debatte.
Ob diese wirtschaftlichen Zusammenhänge für Kerkelings persönliche Haltung eine Rolle spielen, ist nicht bekannt.
Seine Forderung nach einem Parteiverbotsverfahren muss sich unabhängig davon an den verfassungsrechtlichen Maßstäben messen lassen. Umgekehrt dürfen die wirtschaftlichen Interessen der Film- und Fernsehbranche nicht allein deshalb aus der Diskussion ausgeklammert werden, weil prominente Künstler ihre politischen Positionen mit moralischen Argumenten begründen.
Kerkelings Auftritt im Thüringer Landtag hat eine Debatte über den Umgang mit der AfD ausgelöst. Die veröffentlichten Förderzahlen eröffnen eine zweite, davon zu unterscheidende Diskussion: Wie stark ist die deutsche Unterhaltungsbranche von öffentlichen Geldern abhängig, und wie transparent wird darüber informiert?
Beide Fragen verdienen eine sachliche, kritische Prüfung.