Wo Bäche nur noch wenig Wasser führen, kann jede zusätzliche Entnahme Fische, Kleintiere und Pflanzen belasten. Kommunen und Wasserbehörden erinnern deshalb verstärkt an bestehende Verbote.
Pumpen sind häufig nicht mehr erlaubt
Bei niedrigen Wasserständen kann die Entnahme mit elektrischen oder motorbetriebenen Pumpen untersagt werden. Das gilt teilweise auch für Grundstückseigentümer, die grundsätzlich über ein älteres Wasserrecht verfügen.
Das Schöpfen kleiner Mengen mit einem Handgefäß kann je nach örtlicher Verfügung weiterhin zulässig sein.
Gewässer benötigen eine Mindestmenge
Wasser wird nicht nur für Landwirtschaft und Gärten benötigt. Flüsse und Bäche brauchen selbst ausreichend Wasser, damit Temperaturen nicht zu stark steigen und der Sauerstoffgehalt stabil bleibt.
Besonders kleine Gewässer reagieren empfindlich auf längere Trockenperioden.
Kontrollen müssen nachvollziehbar sein
Verbote sind nur wirksam, wenn Behörden sie kontrollieren und Verstöße verfolgen. Gleichzeitig benötigen Bürger klare Informationen darüber, welche Gewässer und Entnahmearten betroffen sind.
Langfristig müssen Kommunen mehr Regenwasser speichern und Grünflächen so gestalten, dass Wasser nicht sofort in die Kanalisation abfließt.
Quellen
Kommunale Wasserbehörden und Landesstellen in Thüringen – Hinweise zu niedrigen Wasserständen und Einschränkungen bei Wasserentnahmen, August 2026