Für förderfähige Unternehmen in Eisenach gelten neue GRW-Regeln. Der Zugang zur Investitionsförderung wurde erweitert, weil nun auch Produktivitätssteigerungen ein Förderkriterium sein können.
Neue GRW-Richtlinie gilt seit August
Wie die Thüringer Aufbaubank mitteilt, gilt seit dem 1. August eine neue Richtlinie für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem produzierende Unternehmen, produktionsnahe Dienstleister, Handwerksbetriebe und Tourismusvorhaben.
Zu den förderfähigen Vorhaben können neue Betriebsstätten, Kapazitätserweiterungen, Produktionsänderungen und Transformationsinvestitionen gehören. Entscheidend bleiben die jeweiligen Förderbedingungen und die Prüfung des konkreten Vorhabens.
Produktivität wird neues Förderkriterium
Neu ist unter anderem die Möglichkeit, Investitionen über eine Steigerung der Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent förderfähig zu machen, sofern Beschäftigung oder Lohnsumme mindestens stabil bleiben. Für kleine und mittlere Unternehmen wurden darüber hinaus weitere Zugangshürden abgesenkt.
Die IHK Erfurt begrüßt besonders die stärkere Berücksichtigung von Produktivitätssteigerungen und sieht darin eine Reaktion auf Fachkräftemangel und technologischen Wandel.
Quelle: Thüringer Aufbaubank, IHK Erfurt.