Sachsen will sein Hilfesystem für Menschen ausbauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Das Kabinett hat den Entwurf eines Sächsischen Gewalthilfegesetzes zur Beratung im Landtag freigegeben. Vorgesehen sind zusätzliche Schutzplätze, mehr Beratungskapazitäten und eine langfristig verlässlichere Finanzierung der bestehenden Einrichtungen.
Der Gesetzentwurf soll die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes des Bundes auf Landesebene umsetzen. Nach den Plänen der Staatsregierung soll das sächsische Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss sich der Landtag mit dem Entwurf befassen und über mögliche Änderungen entscheiden.
Hilfsangebote sollen verlässlich bleiben
Im Mittelpunkt steht ein bedarfsgerechtes Netz aus Schutzunterkünften und Beratungsangeboten. Dazu zählen insbesondere Frauenhäuser, Schutzwohnungen und spezialisierte Beratungsstellen. Diese Einrichtungen sollen nicht nur erhalten, sondern abhängig vom festgestellten Bedarf erweitert werden.
Die Staatsregierung will zugleich die Finanzierung besser absichern. Viele Hilfseinrichtungen sind bislang auf unterschiedliche Förderprogramme, kommunale Beiträge und zeitlich begrenzte Bewilligungen angewiesen. Das neue Gesetz soll klarer regeln, wie der Freistaat seinen Sicherstellungsauftrag erfüllt und welche Strukturen dauerhaft benötigt werden.
Grundlage für den weiteren Ausbau ist eine Entwicklungs- und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2031. Sie soll aufzeigen, wie viele Schutzplätze und Beratungsangebote in den kommenden Jahren gebraucht werden. Für 2027 sind gemeinsam mit den vorgesehenen Bundesmitteln rund 19 Millionen Euro eingeplant. Im Jahr 2028 soll der Betrag auf rund 20 Millionen Euro steigen.
Schutz unabhängig vom Geschlecht
Das Gesetz unterscheidet zwischen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Angebote gegen geschlechtsspezifische Gewalt richten sich vor allem an betroffene Frauen. Beim Schutz vor häuslicher Gewalt sollen dagegen ausdrücklich alle Betroffenen erfasst werden – unabhängig von ihrem Geschlecht.
Sozialministerin Petra Köpping bezeichnete diese umfassende Regelung als Besonderheit des sächsischen Entwurfs. Das Hilfesystem soll dadurch auch Menschen erreichen, die bislang nicht in allen bestehenden Strukturen ausreichend berücksichtigt wurden.
Nach der Anhörung wurde sexualisierte Gewalt ausdrücklich als eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt in den Entwurf aufgenommen. Außerdem sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung stärker beachtet werden. Entscheidend ist dabei nicht allein die Zahl der vorhandenen Plätze, sondern auch, ob Einrichtungen barrierefrei erreichbar und Beratungsangebote tatsächlich nutzbar sind.
Prävention wird Teil des Gesetzes
Neben Schutz und Beratung sieht der Entwurf mehr Informations- und Präventionsarbeit vor. Betroffene sollen leichter erfahren, welche Hilfe in ihrer Region verfügbar ist und wie sie diese erreichen können. Auch öffentlich finanzierte Angebote außerhalb der bestehenden Einrichtungen sollen künftig möglich sein.
Die Prävention richtet sich nicht ausschließlich an mögliche Opfer. Geplant sind ebenfalls Maßnahmen, die Menschen ansprechen, von denen Gewalt ausgeht. Solche Angebote sollen helfen, Gewalttaten frühzeitig zu verhindern und wiederholte Übergriffe zu vermeiden.
Verbessert werden soll zudem die Zusammenarbeit zwischen Frauenhäusern, Beratungsstellen, allgemeinen Hilfsdiensten, Polizei, Justiz, Jugendämtern und weiteren Behörden. Gerade bei akuten Gefährdungslagen hängt wirksamer Schutz davon ab, dass Informationen schnell weitergegeben und Zuständigkeiten eindeutig geklärt werden.
Landtag entscheidet über den Entwurf
Mit der Freigabe durch das Kabinett ist das Gesetz noch nicht beschlossen. Der Entwurf wird nun im Sächsischen Landtag beraten. Dort können Fraktionen, Ausschüsse und angehörte Fachverbände weitere Änderungen verlangen.
Auch die vorgesehenen Ausgaben für 2027 und 2028 stehen unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse. Erst nach dem parlamentarischen Verfahren wird feststehen, welche Regelungen tatsächlich gelten und wie schnell zusätzliche Schutzplätze geschaffen werden können.
Der Entwurf setzt dennoch einen verbindlicheren Rahmen für den Gewaltschutz in Sachsen. Er verbindet Schutzunterkünfte und Beratung mit Prävention, Information und einer mehrjährigen Bedarfsplanung. Entscheidend wird sein, ob die vorgesehenen Mittel ausreichen und die Angebote auch außerhalb der großen Städte flächendeckend erreichbar werden.
Quellen:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt