Sachsen stellt erneut bis zu 5,4 Millionen Euro für kleinere Projekte im ländlichen Raum bereit. Das Geld wird über die 30 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen verteilt. Gefördert werden Vorhaben mit Gesamtkosten von höchstens 20.000 Euro. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
Der inzwischen neunte Förderaufruf wurde am 1. September 2026 in Großpösna im Landkreis Leipzig gestartet. Die regionalen Aktionsgruppen können ihre Anträge bis zum 1. Oktober bei den zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise einreichen. Anschließend legen sie selbst fest, für welche örtlichen Projekte das Geld verwendet wird.
Regionen entscheiden über das Geld
Das Regionalbudget ergänzt die umfangreichere LEADER-Förderung und richtet sich gezielt an kleinere Vorhaben. Abhängig von der Einwohnerzahl können sich die Aktionsgruppen um ein Budget von 150.000 oder 200.000 Euro bewerben. Sie verwalten diese Mittel anschließend innerhalb ihrer jeweiligen Region.
Die Gruppen veröffentlichen eigene Förderaufrufe und entscheiden anhand regionaler Kriterien, welche Projekte unterstützt werden. Damit sollen Entscheidungen möglichst nahe an den betroffenen Gemeinden, Vereinen und Initiativen getroffen werden. Die Verantwortung für Auswahl, Schwerpunktsetzung und Mittelverteilung liegt somit weitgehend in den Regionen.
Förderfähig sind Vorhaben mit Gesamtausgaben von bis zu 20.000 Euro. Dazu können beispielsweise neue Spielgeräte, Vereinsausstattungen, Begegnungsorte, kleinere touristische Angebote oder Verbesserungen an gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen gehören. Mindestens 20 Prozent der Kosten müssen grundsätzlich aus anderen Mitteln finanziert werden.
Kleine Projekte mit sichtbarer Wirkung
Als Beispiel für den Einsatz des Regionalbudgets stellte das Ministerium den Bürgerbus in Großpösna vor. Der Verein „Bürger für Großpösna“ erhielt 2025 rund 1.500 Euro, um die Haltestellen seines Rufbusses dauerhaft und wetterfest zu beschildern.
Der Bürgerbus wird von 24 ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern betrieben. Er fährt nach vorheriger Bestellung und bedient inzwischen 60 Haltestellen im gesamten Gemeindegebiet. Das Vorhaben zeigt, dass bereits eine vergleichsweise geringe Förderung ein örtliches Mobilitätsangebot verbessern kann.
Seit dem Beginn des Programms im Jahr 2019 wurden nach Angaben des Freistaates rund 3.800 Kleinprojekte umgesetzt. Die Bandbreite reicht von Spielplätzen und neuer Ausstattung für Vereine bis zu Treffpunkten und touristischen Einrichtungen. Eine abschließende Bilanz des achten Förderaufrufs aus dem Jahr 2025 liegt bislang noch nicht vor.
Anträge müssen bis Oktober vorliegen
Zunächst sind nun die 30 LEADER-Aktionsgruppen gefragt. Sie müssen ihre Anträge bis zum 1. Oktober 2026 bei den jeweiligen Landkreisen einreichen. Nach einer Bewilligung können die Gruppen ihre eigenen regionalen Auswahlverfahren beginnen und konkrete Vorhaben fördern.
Finanziert wird das Regionalbudget im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Das Programm soll vor allem Projekte erreichen, für die umfangreichere Förderverfahren wegen des vergleichsweise geringen Finanzbedarfs kaum geeignet wären.
Für Vereine, Kommunen und örtliche Initiativen bedeutet der neue Aufruf noch keine unmittelbare Förderzusage. Sie müssen die jeweiligen Bekanntmachungen ihrer LEADER-Region beachten und dort eigene Projekte einreichen. Welche Vorhaben tatsächlich Geld erhalten, wird deshalb nicht zentral in Dresden, sondern in den einzelnen Regionen entschieden.
Quellen:
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung