Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ angeklagt. Den jungen Männern wird vorgeworfen, an einem versuchten Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln beteiligt gewesen zu sein.

Pyrotechnik flog in die Unterkunft

Der Angriff ereignete sich nach Angaben der Ermittler am 5. Januar 2025. Beteiligte sollen ein Fenster der Unterkunft eingeworfen und anschließend Pyrotechnik in das Gebäude geschleudert haben.

Ein Feuer brach nicht aus. Die Bundesanwaltschaft wertet die Tat dennoch als versuchten Mord und als versuchte Brandstiftung mit Todesfolge.

Die Anklage umfasst außerdem den Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Angeklagte waren noch minderjährig

Die beiden Beschuldigten waren zum Zeitpunkt der Tat 16 und 17 Jahre alt. Einer soll den Angriff gefilmt haben. Der andere soll den Tatort abgesichert haben.

Beamte nahmen die beiden Männer Ende Juni im Altenburger Land und in Gera fest. Einer von ihnen befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den zweiten Beschuldigten wurde Ende Juli außer Vollzug gesetzt.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Oberlandesgericht Jena entscheidet

Die Bundesanwaltschaft erhob die Anklage beim Oberlandesgericht Jena. Dort muss der zuständige Staatsschutzsenat entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

In einem anderen Verfahren hatte ein Gericht die „Letzte Verteidigungswelle“ bereits als inländische terroristische Vereinigung eingestuft. Mehrere Mitglieder und ein Unterstützer wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Quellen

• Generalbundesanwalt