Rekordhaushalt von 53,5 Milliarden Euro
Am 3. Juli 2026 beschloss die Landesregierung ihren Entwurf für den neuen Doppelhaushalt. Vorgesehen sind Ausgaben von rund 26,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 27 Milliarden Euro im Jahr 2028.
Mit insgesamt 53,5 Milliarden Euro ist der Etat so groß wie noch nie. Finanzminister Christian Piwarz erklärte den weiteren Anstieg unter anderem mit höheren Investitionen und den zunächst notwendigen Ausgaben für die Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung.
Ein größerer Haushalt bedeutet allerdings nicht automatisch, dass zusätzliche finanzielle Spielräume vorhanden sind. Steigende Löhne, Sozialausgaben, Baupreise und gesetzliche Verpflichtungen treiben die Ausgaben ebenfalls nach oben.
Von 2,9 auf 2,3 Milliarden Euro
Die zunächst genannte Haushaltslücke von 2,9 Milliarden Euro wurde im Frühjahr auf rund 2,3 Milliarden Euro korrigiert.
Der geringere Fehlbetrag entstand unter anderem durch veränderte Planungen und bereits vorgesehene Kürzungen bei den Zuführungen zum Generationenfonds. Die grundlegende Schieflage blieb jedoch bestehen: Die geplanten Ausgaben übersteigen die verfügbaren Einnahmen deutlich.
Die Haushaltsprobleme beruhen damit nicht auf einem plötzlichen Einbruch der Steuereinnahmen. Finanzminister Piwarz betonte vielmehr, dass die Einnahmen grundsätzlich steigen, die Ausgaben aber noch schneller wachsen.
Sachsen nimmt 1,4 Milliarden Euro neue Schulden auf
Die Staatsregierung will die seit 2025 geltenden erweiterten Verschuldungsmöglichkeiten der Länder nutzen.
Für 2027 und 2028 sind insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro neue Kredite vorgesehen. Die Neuverschuldung wird durch eine Änderung der grundgesetzlichen Schuldenregel ermöglicht, nach der die Länder zusammen Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts aufnehmen dürfen.
Die CDU hatte eine zusätzliche Verschuldung lange abgelehnt. Ministerpräsident Michael Kretschmer bezeichnete die Entscheidung als schwer, hielt sie angesichts der wirtschaftlichen Lage und der kommunalen Finanzprobleme aber für notwendig.
700 Millionen Euro sollen den Kommunen helfen
Die Hälfte der neuen Kredite – rund 700 Millionen Euro – soll unmittelbar den sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen zugutekommen.
Die Kommunen hatten das Jahr 2025 erstmals mit einem Gesamtdefizit von mehr als einer Milliarde Euro abgeschlossen. Besonders stark steigen die Kosten für Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Pflege und weitere soziale Leistungen.
Land und kommunale Spitzenverbände einigten sich zusätzlich auf einen Finanzausgleich mit frei verhandelbaren Leistungen von rund 930 Millionen Euro. Ein Soziallastenausgleich soll die kreisfreien Städte und Landkreise jährlich um 322 Millionen Euro entlasten.
Damit wird ein unmittelbarer finanzieller Zusammenbruch vieler Kommunen verhindert. Die strukturelle Unterfinanzierung ist jedoch nicht dauerhaft gelöst.
Schwache Gewerbesteuern treffen Städte und Gemeinden
Die Mai-Steuerschätzung brachte dem Freistaat keine wesentliche Verschlechterung, aber auch kaum Entlastung.
Für 2027 erwartet Sachsen Steuereinnahmen von 20,6 Milliarden Euro, für 2028 von 20,9 Milliarden Euro. Gegenüber der vorherigen Schätzung ergeben sich für beide Jahre zusammen lediglich 43 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen.
Deutlich schlechter sieht es bei den Kommunen aus. Ihre erwarteten Steuereinnahmen wurden für 2026 um 201 Millionen Euro nach unten korrigiert. Hauptursache sind geringere Gewerbesteuereinnahmen infolge der schwachen Konjunktur. In den Folgejahren fällt das Minus noch größer aus.
Ohne wirtschaftliches Wachstum werden die finanziellen Probleme von Land und Kommunen deshalb kaum dauerhaft zu lösen sein.
Fast 8.800 Stellen sollen wegfallen
Die Regierung plant bis 2040 den Abbau von 8.773 Stellen im Landesdienst. Kündigungen soll es nicht geben. Die Stellen sollen überwiegend durch altersbedingtes Ausscheiden frei werden und anschließend nicht erneut besetzt werden.
Besonders stark betroffen sind nach den bisherigen Planungen:
- das Kultusministerium mit 4.712 Stellen,
- das Wissenschaftsministerium mit 1.234 Stellen,
- das Finanzministerium mit 994 Stellen,
- das Innenministerium mit 753 Stellen,
- das Umweltministerium mit 490 Stellen.
Der Stellenabbau soll langfristig rund 600 Millionen Euro einsparen.
Die Zahlen bedeuten allerdings nicht, dass unmittelbar Tausende Lehrer oder Polizisten verschwinden. Zu den Geschäftsbereichen gehören zahlreiche Behörden, Hochschulen und nachgeordnete Einrichtungen. Die konkrete Umsetzung liegt bei den einzelnen Ministerien.
Weniger Personal kann neue Probleme verursachen
Der Staat muss seine Aufgaben an die sinkende Einwohnerzahl und an digitale Möglichkeiten anpassen.
Behördenzusammenlegungen, einfachere Verfahren und weniger doppelte Prüfungen können tatsächlich Kosten und Personal sparen. Geplant sind unter anderem Neuordnungen bei Straßenbau und Verkehr, Denkmalschutz, Archäologie und Wirtschaftsförderung. Die Landesdirektion soll zusätzliche Aufgaben erhalten.
Problematisch wird der Sparkurs jedoch, wenn weniger Beschäftigte zu längeren Genehmigungen, Unterrichtsausfall oder eingeschränkter Bürgerbetreuung führen.
Gerade Unternehmen und Kommunen fordern seit Jahren schnellere Entscheidungen. Personalabbau darf deshalb nicht bloß zu einer Verlagerung der Belastung auf die verbleibenden Mitarbeiter führen.
Bildung bleibt größter Ausgabenblock
Trotz der Sparzwänge soll der Bildungshaushalt für beide Jahre zusammen rund elf Milliarden Euro umfassen.
Für 2027 sind etwa 5,50 Milliarden Euro vorgesehen, für 2028 rund 5,56 Milliarden Euro. Der Freistaat will außerdem seine Beteiligung an den gestiegenen Personal- und Sachkosten der Kindertagesbetreuung erhöhen.
Dass der Bildungsbereich dennoch den größten Anteil am geplanten Personalabbau trägt, birgt politischen Konfliktstoff.
Sachsen leidet bereits unter Lehrermangel und Unterrichtsausfall. Die Regierung muss deshalb transparent erklären, welche Stellen tatsächlich wegfallen und wie die Unterrichtsversorgung trotzdem gesichert werden soll.
Investitionen sollen steigen
Der Haushaltsentwurf sieht höhere Investitionsausgaben vor. Nach Angaben der Regierung sollen 2027 rund 3,2 Milliarden Euro und 2028 rund 3,25 Milliarden Euro investiert werden.
Geld soll unter anderem in Infrastruktur, Digitalisierung, Schulen, Wohnungsbau und kommunale Projekte fließen.
Für den sozialen Wohnungsbau sind im Doppelhaushalt rund 473,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Bereich Bildung und Forschung sollen die Ausgaben von 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf insgesamt rund 8,6 Milliarden Euro im Jahr 2028 steigen.
Investitionen sind notwendig, weil verschobene Sanierungen später meist noch teurer werden. Neue Kredite sollten deshalb vorrangig für dauerhaft nutzbare Infrastruktur und nicht zur Finanzierung ständig wachsender laufender Ausgaben eingesetzt werden.
Kultur und soziale Angebote stehen weiter unter Druck
Die einzelnen Ministerien präsentieren zahlreiche Programme als gesichert. Für die Kultur sind etwa 305 Millionen Euro im Jahr 2027 und 306 Millionen Euro im Jahr 2028 vorgesehen. Das Sozialministerium plant Ausgaben von rund 1,75 Milliarden Euro pro Jahr.
Trotzdem dürfte der Spardruck bei freiwilligen Leistungen und Förderprogrammen spürbar bleiben.
Wenn gesetzlich festgelegte Ausgaben steigen, müssen Einsparungen häufig dort vorgenommen werden, wo das Land überhaupt noch entscheiden kann. Das betrifft Kulturvereine, Beratungsstellen, Sport, politische Bildung oder regionale Projekte besonders schnell.
Die Folgen kleiner Kürzungen können vor Ort erheblich sein, weil viele Träger bereits mit knappen Mitteln arbeiten.
Sachsen besitzt weiterhin die höchste Bonitätsnote
Trotz des Defizits bescheinigt die Ratingagentur Standard & Poor’s Sachsen weiterhin die Bestnote AAA mit stabilem Ausblick.
Als Stärken gelten die im Ländervergleich geringe Verschuldung, Vorsorge für künftige Beamtenausgaben und die Bereitschaft zur Haushaltskonsolidierung. Der Freistaat hatte im März 2026 rund sieben Milliarden Euro Schulden am Kapitalmarkt und rechnete für das laufende Jahr mit etwa 170 Millionen Euro Zinsausgaben.
Die Ratingagentur warnte jedoch, dass ein dauerhaft unausgeglichener Haushalt die Bewertung gefährden könnte.
Neue Schulden sind deshalb finanzierbar, aber nicht kostenlos. Steigende Zinsausgaben schränken spätere Haushalte ein.
Minderheitsregierung braucht Stimmen der Opposition
CDU und SPD verfügen im Sächsischen Landtag über keine eigene Mehrheit.
Der Haushaltsentwurf kann deshalb nur beschlossen werden, wenn mindestens eine Oppositionsfraktion oder genügend einzelne Abgeordnete zustimmen.
Am 26. August 2026 soll der Landtag den Entwurf erstmals beraten. Anschließend wird er an die Fachausschüsse überwiesen.
Damit beginnen schwierige Verhandlungen über zusätzliche Ausgaben, Einsparungen und politische Bedingungen. Änderungen am Regierungsentwurf sind wahrscheinlich.
Rekordausgaben lösen das Grundproblem nicht
Der Haushaltsentwurf zeigt ein scheinbares Paradox: Sachsen plant den größten Etat seiner Geschichte und muss trotzdem sparen.
Der Grund liegt darin, dass Löhne, Sozialleistungen, Baukosten und gesetzliche Verpflichtungen schneller wachsen als die verfügbaren Einnahmen. Gleichzeitig sind frühere Rücklagen weitgehend aufgebraucht.
Neue Schulden verschaffen dem Land Zeit. Sie ersetzen jedoch keine dauerhafte Anpassung der Ausgaben.
Die Regierung muss entscheiden, welche Aufgaben unverzichtbar sind, welche Verfahren vereinfacht werden können und welche Förderprogramme nicht mehr finanzierbar sind.
Wirtschaftswachstum bleibt der wichtigste Ausweg
Sachsen kann seine Haushaltsprobleme nicht allein durch Kürzungen lösen.
Steigende Steuereinnahmen entstehen langfristig durch Unternehmen, Beschäftigung, höhere Löhne und private Investitionen. Die schwache Konjunktur belastet dagegen insbesondere die Gewerbesteuern der Kommunen.
Der Freistaat muss deshalb gleichzeitig sparen und seine wirtschaftliche Basis stärken.
Langsame Genehmigungen, hohe Energiepreise und ein Mangel an Fachkräften dürfen Investitionen nicht weiter behindern. Andernfalls werden aus dem Milliardenloch des kommenden Doppelhaushalts dauerhafte Finanzprobleme.
Die entscheidenden Debatten beginnen erst
Der Regierungsentwurf schließt die rechnerische Lücke – politisch beschlossen ist er noch nicht.
Bis zur endgültigen Abstimmung werden Parteien, Kommunen, Verbände und Gewerkschaften um ihre jeweiligen Etats kämpfen. Jede zusätzliche Ausgabe muss an anderer Stelle finanziert oder gestrichen werden.
Sachsen kann sich nicht mehr darauf verlassen, Haushaltsprobleme aus großen Rücklagen auszugleichen. Der nächste Doppelhaushalt wird deshalb zur Grundsatzentscheidung darüber, welche Leistungen sich der Freistaat künftig noch leisten will – und welche nicht.
Quellen
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, „Staatsregierung beschließt Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028“, veröffentlicht am 3. Juli 2026
Sächsische Staatsregierung, „Staatsregierung beschließt Konzept zur Deckung der Haushaltslücke“, veröffentlicht am 30. April 2026
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, „Mai-Steuerschätzung: Haushaltslage bleibt angespannt, Freistaat unterstützt Kommunen“, veröffentlicht am 12. Mai 2026
Sächsische Staatsregierung und kommunale Landesverbände, Vereinbarung zum Finanzausgleich und kommunalen Entlastungspaket, veröffentlicht am 29. Mai 2026
Sächsischer Landtag, erste Beratung des Haushaltsgesetzes 2027/2028, vorgesehen für den 26. August 2026