Infoabend findet am 20. August statt

Die Betreuungsbehörde des Dresdner Sozialamtes lädt am Donnerstag, 20. August 2026, zu einem Informationsabend über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen ein. Eine Teilnahme ist nach Angaben der Stadt auch online möglich.

Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr. Mitarbeiter der Betreuungsbehörde erläutern die Unterschiede zwischen den Dokumenten und erklären, welche Möglichkeiten Bürger haben, eigene Wünsche frühzeitig festzuhalten.

Vorsorgevollmacht bestimmt Vertrauensperson

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person festlegen, wer sie in bestimmten Angelegenheiten vertreten soll, wenn sie ihre Entscheidungen beispielsweise aufgrund einer Erkrankung nicht mehr selbst treffen kann.

Eine Betreuungsverfügung enthält dagegen Wünsche für den Fall, dass ein Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen muss. Die Patientenverfügung betrifft insbesondere medizinische Entscheidungen und Behandlungswünsche.

Betreuungsbehörde berät Dresdner

Die Dresdner Betreuungsbehörde bietet auch unabhängig vom Informationsabend Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an. Vollmachten können dort unter bestimmten Voraussetzungen zudem öffentlich beglaubigt werden.

Mit dem Informationsabend will das Sozialamt dazu beitragen, dass Bürger ihre persönlichen Regelungen treffen, bevor eine akute Krankheit oder ein Unfall Entscheidungen erforderlich macht.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden; Sozialamt Dresden