Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen 38-jährigen Mann und eine 39-jährige Frau unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sowie der gewerbs- und bandenmäßigen Geldfälschung angeklagt. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun die Große Strafkammer des Landgerichts Dresden.
Die beiden Beschuldigten sollen Teil einer international agierenden Bande gewesen sein, die spätestens seit Januar 2023 sogenannte RIP-Deals durchgeführt haben soll. Dabei werden Unternehmer mit vermeintlichen Kaufgeschäften gelockt und zur Übergabe von Vermögenswerten gegen Falschgeld gebracht.
Dresdner Unternehmer verlieren rund 240.000 Euro
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird dem 38-Jährigen ein verursachter Schaden von etwa 1,85 Millionen Euro zugerechnet. Bei der 39-Jährigen geht es um rund 780.000 Euro. Unter den Geschädigten befinden sich zwei Dresdner Unternehmer, deren gemeinsamer Schaden etwa 240.000 Euro betragen soll.
Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Sie haben sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Beschuldigte sitzen seit Dezember in Untersuchungshaft
Eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe der Polizeidirektion Dresden identifizierte die Beschuldigten im Zuge umfangreicher Ermittlungen. Bei einem internationalen Einsatz am 3. Dezember 2025 fanden Durchsuchungen in Deutschland, Schweden, Belgien und Italien statt. Beide Beschuldigten wurden festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Durch überwachte Telefonanschlüsse konnten die Ermittler nach Angaben der Staatsanwaltschaft zudem weitere potenzielle Opfer identifizieren und vor bevorstehenden Geschäften warnen. Dadurch sei eine Vielzahl weiterer mutmaßlicher Betrugstaten verhindert worden.
Ein Termin für eine mögliche Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden; Polizeidirektion Dresden