Die personelle Auswahl bei der kommenden Oberbürgermeisterwahl in der Großen Kreisstadt Coswig steht fest. Nach dem Ende der Einreichungsfrist hat der Gemeindewahlausschuss den einzigen vorliegenden Wahlvorschlag geprüft und zugelassen.

Damit wird bei der Wahl am Sonntag, 4. Oktober 2026, nur ein Name auf dem Stimmzettel stehen. Der amtierende Oberbürgermeister Thomas Schubert bewirbt sich um eine weitere Amtszeit.

Ein Wahlvorschlag wurde eingereicht

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 30. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt ging bei der Stadtverwaltung ein Vorschlag ein.

Der Gemeindewahlausschuss beschäftigte sich in seiner Sitzung am 4. August mit den eingereichten Unterlagen. Nach der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen wurde die Bewerbung zugelassen.

Weitere Kandidaten wurden innerhalb der vorgesehenen Frist nicht vorgeschlagen. Thomas Schubert tritt somit ohne Gegenbewerber zur Oberbürgermeisterwahl an.

Schubert ist seit 2020 im Amt

Thomas Schubert führt die Stadtverwaltung seit dem 1. Januar 2020. Bei der bevorstehenden Wahl bewirbt er sich um eine zweite Amtszeit, die erneut sieben Jahre dauern würde.

Die Wahlberechtigten entscheiden am 4. Oktober darüber, ob Schubert seine Arbeit als Oberbürgermeister fortsetzen kann. Auch bei nur einem zugelassenen Bewerber ist eine reguläre Wahl erforderlich.

Stadt bereitet Wählerverzeichnis vor

Nach der Zulassung des Wahlvorschlags beginnen die weiteren organisatorischen Vorbereitungen. Das Bürgerbüro erstellt in den kommenden Wochen das Wählerverzeichnis.

Anschließend werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und an die Wahlberechtigten versandt. Mit der Wahlbenachrichtigung können zugleich die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden.

Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Briefwahl will die Stadtverwaltung rechtzeitig bekannt geben.

Wahlausschuss bestätigt ordnungsgemäßes Verfahren

Friederike Trommer, Bürgermeisterin und stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, bestätigte nach Angaben der Stadt sowohl die ordnungsgemäße Zulassung des Wahlvorschlags als auch den vorgesehenen weiteren Ablauf der Wahlvorbereitungen.

Mit der Entscheidung des Ausschusses ist die Bewerberfrage für die Oberbürgermeisterwahl damit abschließend geklärt. In den kommenden Wochen stehen nun die Erstellung des Wählerverzeichnisses, der Versand der Benachrichtigungen und die Organisation der Briefwahl im Mittelpunkt.

Quellen

Stadtverwaltung Coswig – Pressemitteilung „Gemeindewahlausschuss lässt Wahlvorschlag zu“, veröffentlicht am 5. August 2026.