Die Bundesregierung will das Sicherheitsrecht im Kampf gegen islamistischen Terrorismus deutlich verschärfen.
Das Kabinett beschloss am 16. September einen Zehn-Punkte-Plan, der neue und einheitlichere Befugnisse für Sicherheitsbehörden sowie Änderungen im Strafrecht vorsieht. Die Regierung begründet die Maßnahmen mit einer anhaltend hohen Bedrohungslage und verweist ausdrücklich auf den Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day am 25. Juli.
Fußfesseln für Gefährder
Ein zentraler Punkt betrifft sogenannte Gefährder.
Die Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung – also zur Fußfessel – und zur Präventivhaft sollen bundesweit stärker vereinheitlicht werden.
Damit soll verhindert werden, dass unterschiedliche Regeln der Bundesländer bei der Überwachung potenziell gefährlicher Personen zu Sicherheitslücken führen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, Islamismus und andere Formen des Extremismus würden mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpft.
Härtere Strafe bei Messerangriffen
Auch das Strafrecht soll geändert werden.
Für gefährliche Körperverletzungen mit Messern ist eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen. Darüber hinaus sollen Sicherheitsinteressen bei bestimmten Entscheidungen stärker berücksichtigt werden.
Der Maßnahmenplan umfasst zudem Veränderungen bei Prävention, Deradikalisierung und Terrorismusfinanzierung.
Die Bundesregierung betont gleichzeitig, die Maßnahmen müssten rechtsstaatlich und verhältnismäßig umgesetzt werden.
Sicherheitsdebatte wird grundsätzlicher
Der Plan zeigt, dass sich die politische Debatte nach mehreren schweren Gewalttaten zunehmend von einzelnen Strafverschärfungen hin zu vorbeugenden Eingriffen verlagert.
Besonders Präventivhaft und elektronische Aufenthaltsüberwachung greifen bereits ein, bevor eine neue Straftat begangen wurde. Die konkrete Ausgestaltung und die rechtlichen Voraussetzungen werden deshalb entscheidend dafür sein, wie weit die Maßnahmen praktisch reichen.
Die Bundesregierung stellt den Plan unter das Motto „Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern“.
Damit steht zugleich die politische Kernfrage im Raum: Wie viel zusätzliche Überwachung ist notwendig, um Anschläge zu verhindern – und welche Grenzen setzt der Rechtsstaat?
Quelle
Bundesregierung, Zehn-Punkte-Plan für einen besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus, 16. September 2026