Die Trockenheit hat für Gartenbesitzer und Grundstückseigentümer in Brandis weiterhin konkrete Folgen. Der Landkreis Leipzig beschränkt bis einschließlich 30. September die Entnahme aus Oberflächengewässern und Brunnen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können teuer werden.

Pumpen in Flüssen und Bächen sind verboten

Nach Angaben des Landkreises dürfen Flüsse, Bäche und Seen nicht mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln für erlaubnisfreie Wasserentnahmen genutzt werden. Das Verbot gilt im gesamten Landkreis und damit auch im Stadtgebiet von Brandis.

Wasser mit einem Handgefäß zu schöpfen, beispielsweise mit einer Gießkanne, bleibt grundsätzlich möglich, sofern Gewässer und Umgebung dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Brunnenwasser tagsüber nicht für Gärten

Auch für private Brunnen gelten Einschränkungen. Zwischen 10 und 18 Uhr darf daraus kein Grundwasser zur Bewässerung öffentlicher oder privater Grünflächen sowie von Sportanlagen entnommen werden.

Hintergrund ist die angespannte Wasserlage. Im Juni wurden nach Angaben des Landkreises an mehr als 80 Prozent der sächsischen Messstellen niedrigere Grundwasserstände als üblich registriert.

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich

Die Behörden kontrollieren die Einhaltung der Verfügung. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Regelung bleibt nach aktuellem Stand bis einschließlich 30. September in Kraft.

Quelle: Landkreis Leipzig