Für Beschäftigte in Sachsen entsteht zum 1. Januar 2027 ein neuer gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Qualifizierungszeit. Drei Arbeitstage pro Kalenderjahr können für anerkannte Weiterbildungen genutzt werden. Das Gesetz betrifft berufliche, politische und ehrenamtliche Qualifizierung, wobei klare Fristen und Ausnahmen gelten.
Drei bezahlte Tage pro Jahr
Wie das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz mitteilt, gilt der Anspruch für Arbeitnehmer, Auszubildende einschließlich dual Studierender, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte sowie Richter, Staatsanwälte und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Beschäftigungsverhältnis beim selben Arbeitgeber länger als sechs Monate besteht.
Bei einer regelmäßigen Arbeitswoche mit weniger als fünf Tagen wird der Anspruch anteilig reduziert. Nicht genutzte Qualifizierungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf das folgende Jahr übertragen werden.
Weiterbildung, Politik und Ehrenamt zählen
Das Gesetz umfasst berufliche Weiterbildung ebenso wie anerkannte politische Bildung und Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Wirtschaftsminister Dirk Panter nennt ausdrücklich Fortbildungen bei Hilfsorganisationen, Freiwilliger Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und im Vereinssport als Beispiele.
Nicht jede Veranstaltung kann jedoch als Qualifizierungszeit genutzt werden. Freizeitangebote, Erholung, private Hobbys oder Veranstaltungen, die unmittelbar der Durchsetzung politischer oder verbandlicher Ziele dienen, sind ausgeschlossen.
Antrag muss zwölf Wochen vorher gestellt werden
Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber so früh wie möglich informieren, spätestens jedoch zwölf Wochen vor Beginn der geplanten Weiterbildung. Nach Abschluss ist innerhalb von zwölf Wochen ein Nachweis über die Teilnahme vorzulegen.
Arbeitgeber können die Freistellung aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Als Beispiel nennt das Wirtschaftsministerium Situationen, in denen bereits ein Viertel der Belegschaft im betreffenden Kalenderjahr Qualifizierungszeit nutzt.
Kleine Betriebe bekommen 115 Euro pro Tag
Für Unternehmen mit höchstens 20 Beschäftigten sieht das Gesetz eine Entlastung vor. Sie erhalten für jeden freigestellten Arbeitstag pauschal 115 Euro erstattet. Die Kosten für die Weiterbildungsveranstaltung selbst tragen dagegen grundsätzlich die Teilnehmer.
Für die Jahre 2027 und 2028 sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums jeweils rund 2,6 Millionen Euro für die Umsetzung der Qualifizierungszeit vorgesehen.
Aus fünf geforderten Tagen wurden drei
Politisch hat das Gesetz eine längere Vorgeschichte. Ausgangspunkt war der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“, den 55.076 gültige Unterschriften unterstützten. CDU und SPD änderten den ursprünglichen Entwurf und reduzierten den Anspruch von fünf auf drei Tage.
Der Sächsische Landtag verabschiedete das Qualifizierungszeitgesetz am 4. Februar 2026 mit 65 Ja-Stimmen. SPD, Grüne und Linke stimmten geschlossen dafür; hinzu kamen Stimmen aus CDU und BSW, während die AfD dagegen votierte. Wirtschaftsverbände hatten zuvor vor zusätzlichen Belastungen für Unternehmen gewarnt.
Noch sind nicht alle praktischen Details abgeschlossen. Das Wirtschaftsministerium arbeitet an den Rechtsverordnungen für die Anerkennung von Weiterbildungen und das Erstattungsverfahren. Die Regeln zur Anerkennung sollen bis zum 1. November 2026 feststehen, bevor der neue Anspruch am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz; Sächsischer Landtag