Beim Bezahlen mit Bargeld ändern sich in Deutschland und der gesamten Europäischen Union ab dem 10. Juli 2027 wichtige Regeln. Für den gewerblichen Kauf von Waren und Dienstleistungen gilt dann grundsätzlich eine Obergrenze von 10.000 Euro, während Zahlungen zwischen Privatpersonen ausdrücklich ausgenommen bleiben. Ein allgemeines Bargeldverbot ist damit nicht verbunden.

Was ändert sich beim Bargeld ab 2027?

Die neue EU-Geldwäscheverordnung legt erstmals eine unionsweite Obergrenze für große Barzahlungen fest. Händler und Dienstleister dürfen künftig Barzahlungen von höchstens 10.000 Euro annehmen oder selbst leisten. Die Verordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Wichtig ist dabei die genaue Grenze: 10.000 Euro sind nach der EU-Regel noch zulässig. Mehr als 10.000 Euro dürfen bei einem entsprechenden Geschäft nicht bar gezahlt werden.

Die Vorschrift lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass eine hohe Barzahlung künstlich auf mehrere Teilbeträge verteilt wird. Mehrere Zahlungen werden erfasst, wenn zwischen ihnen erkennbar ein Zusammenhang besteht.

Deutschland und andere EU-Staaten dürfen zudem eine niedrigere nationale Bargeldobergrenze festlegen. Die 10.000 Euro sind damit eine europäische Höchstgrenze und keine Garantie dafür, dass jeder Mitgliedstaat diesen Betrag vollständig ausschöpft.

Darf ich ein Auto ab 2027 noch bar bezahlen?

Bei einem Autohändler greift grundsätzlich die neue Bargeldobergrenze. Ein Fahrzeug kann deshalb nicht mehr vollständig bar bezahlt werden, wenn dafür eine Barzahlung von mehr als 10.000 Euro erforderlich wäre.

Auch mehrere zusammengehörende Barzahlungen helfen nicht. Wer beispielsweise versucht, einen höheren Bargeldbetrag in mehrere Teilzahlungen aufzuteilen, fällt weiterhin unter die Regel für miteinander verbundene Transaktionen.

Anders sieht es bei einem rein privaten Autoverkauf aus. Verkauft eine Privatperson ihr eigenes Fahrzeug an eine andere Privatperson und handeln beide dabei nicht beruflich oder gewerblich, gilt die EU-weite 10.000-Euro-Obergrenze nach Artikel 80 ausdrücklich nicht.

Damit bleibt beispielsweise der private Verkauf eines Gebrauchtwagens grundsätzlich von dieser europäischen Bargeldgrenze ausgenommen. Andere gesetzliche Pflichten und Maßnahmen gegen Geldwäsche können davon unabhängig bestehen.

Gilt die 10.000-Euro-Grenze auch zwischen Privatpersonen?

Nein, nicht grundsätzlich. Die EU-Verordnung enthält eine ausdrückliche Ausnahme für Zahlungen zwischen natürlichen Personen, sofern sie nicht in ihrer beruflichen Eigenschaft handeln.

Das ist für viele Alltagsfälle entscheidend. Wer privat ein gebrauchtes Auto, Möbel, eine Sammlung oder einen anderen Gegenstand an eine andere Privatperson verkauft, fällt nicht allein wegen des Kaufpreises unter die neue EU-Bargeldobergrenze.

Sobald jedoch ein Händler oder Dienstleister geschäftlich beteiligt ist, sieht die Lage anders aus. Dann greift grundsätzlich die maximale Barzahlung von 10.000 Euro.

Eine weitere Ausnahme betrifft bestimmte Zahlungen und Einlagen direkt bei Kreditinstituten, E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleistern. Auch diese sind in Artikel 80 gesondert geregelt.

Muss ich mich bei Barzahlungen ab 3.000 Euro ausweisen?

Neben der 10.000-Euro-Obergrenze enthält die neue Verordnung zusätzliche Regeln für bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen, die dem europäischen Geldwäscherecht unterliegen.

Bei sogenannten Verpflichteten müssen bei einer gelegentlichen Barzahlung von 3.000 Euro oder mehr mindestens die Identität des Kunden festgestellt und überprüft werden. Zu den Verpflichteten gehören unter anderem Kredit- und Finanzinstitute sowie bestimmte Händler mit Edelmetallen, Edelsteinen und hochwertigen Gütern.

Die 3.000-Euro-Schwelle bedeutet deshalb nicht, dass künftig jeder Einzelhändler bei jedem Einkauf ab 3.000 Euro automatisch den Personalausweis verlangen muss. Entscheidend ist, ob der jeweilige Anbieter nach der Geldwäscheverordnung zu den Verpflichteten gehört.

Bei diesen Verpflichteten umfasst die Sorgfaltspflicht ausdrücklich die Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden.

Bargeldverbot oder Bargeldobergrenze: Was gilt wirklich?

Die Neuregelung schafft kein generelles Bargeldverbot. Banknoten und Münzen können weiterhin für alltägliche Einkäufe genutzt werden. Begrenzt werden große gewerbliche Barzahlungen.

Bargeld spielt in Deutschland weiterhin eine große Rolle. Nach der jüngsten Zahlungsstudie der Deutschen Bundesbank wurden 2025 noch 45 Prozent aller erfassten Einkäufe bar bezahlt. Gleichzeitig wurden erstmals insgesamt mehr Zahlungen bargeldlos als bar durchgeführt.

Für Immobilien gelten in Deutschland bereits heute strengere Vorschriften. Der Kauf einer inländischen Immobilie darf nach dem Geldwäschegesetz nicht mit Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen bezahlt werden.

Für Verbraucher lässt sich die neue EU-Regel deshalb auf einen einfachen Grundsatz reduzieren: Ab dem 10. Juli 2027 bleiben normale Barzahlungen möglich. Bei Geschäften mit Händlern und Dienstleistern endet die EU-weite Barzahlung grundsätzlich bei 10.000 Euro, während rein private Zahlungen zwischen Privatpersonen von dieser Obergrenze ausgenommen sind.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1624, Rat der Europäischen Union, Bundesministerium der Justiz – Geldwäschegesetz, Deutsche Bundesbank