Urlauber zahlen in Boltenhagen in diesem Sommer einen höheren Kurbeitrag. Seit dem 1. Mai beträgt die reguläre Abgabe in der Hauptsaison drei Euro pro Person und Tag. Wie die Kurverwaltung mitteilt, gilt dieser Satz noch bis zum 30. September.

Drei Euro bis Ende September

Die Hauptsaison läuft nach der neuen Satzung vom 1. Mai bis zum 30. September.

Personen ab 16 Jahren zahlen in diesem Zeitraum drei Euro pro Übernachtungstag.

Nebensaison kostet 1,80 Euro

Vom 1. Oktober bis zum 30. April sinkt die reguläre Kurabgabe auf 1,80 Euro.

Für bestimmte schwerbehinderte Gäste gelten reduzierte Sätze.

Gemeindevertretung stimmte knapp zu

Die Erhöhung auf drei Euro wurde mit sieben Ja- gegen fünf Nein-Stimmen beschlossen.

Damit war die Entscheidung in der Gemeindevertretung politisch durchaus umstritten.

Kinder bis 15 Jahre bleiben befreit

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen keine Kurabgabe.

Weitere Befreiungen gelten unter anderem für bestimmte enge Angehörige von Einwohnern und für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent.

Gastgeber ziehen Beitrag ein

Der Beitrag wird grundsätzlich über den jeweiligen Quartiergeber erhoben.

Damit betrifft die Satzung neben Urlaubern auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungsvermieter unmittelbar im täglichen Betrieb.

Quelle:

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen; Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen; Amt Klützer Winkel.