Ab heute gelten in der Europäischen Union neue Regeln gegen irreführende Umweltwerbung. Unternehmen dürfen Produkte und Dienstleistungen künftig nicht mehr ohne Weiteres mit pauschalen Begriffen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ bewerben.

Die Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Die Mitgliedstaaten mussten die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen. Anwendbar sind die neuen Regeln seit dem 27. September 2026.

Pauschale Umweltversprechen werden eingeschränkt

Ein Schwerpunkt liegt auf allgemeinen Umweltaussagen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „naturfreundlich“, „ökologisch“, „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn Unternehmen die damit suggerierte besondere Umweltleistung nicht nachweisen können.

Auch freiwillige Nachhaltigkeitssiegel werden strenger reguliert. Sie sollen nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingerichtet wurden. Die EU will damit gegen eine Vielzahl kaum überprüfbarer Logos und Eigenkennzeichnungen vorgehen.

„Klimaneutral“ durch CO₂-Ausgleich reicht nicht mehr

Besonders einschneidend sind die neuen Regeln bei Klimaversprechen.

Produkte dürfen nicht mehr allein deshalb als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimakompensiert“ bezeichnet werden, weil ein Unternehmen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette Emissionszertifikate kauft oder Klimaschutzprojekte finanziert. Solche Aussagen sollen künftig nur zulässig sein, wenn sie sich auf die tatsächlichen Auswirkungen des Produkts über seinen Lebenszyklus beziehen.

Unternehmen dürfen weiterhin über Investitionen in Klimaschutzprojekte informieren. Entscheidend ist jedoch, dass daraus kein irreführender Eindruck über die Umweltwirkung des beworbenen Produkts entsteht.

Auch Haltbarkeit und Reparierbarkeit werden wichtiger

Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Umweltwerbung. Verbraucher sollen vor dem Kauf auch bessere Informationen über Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten erhalten.

Zudem werden Geschäftspraktiken eingeschränkt, die mit einer künstlich verkürzten Lebensdauer von Produkten zusammenhängen. Falsche Aussagen über die Haltbarkeit eines Produkts oder irreführende Hinweise zu Reparaturmöglichkeiten können künftig als unlautere Geschäftspraktiken gelten.

Für gesetzliche Gewährleistungsrechte und kommerzielle Haltbarkeitsgarantien gelten ab heute zudem harmonisierte europäische Hinweise und Kennzeichnungen.

Was Verbraucher davon merken können

Für Kunden dürfte sich die Veränderung vor allem auf Verpackungen, in Onlineshops und in der Werbung bemerkbar machen.

Allgemeine grüne Werbeversprechen müssen künftig stärker begründet werden. Gleichzeitig sollen Informationen zu Lebensdauer, Reparatur und gesetzlichen Rechten klarer dargestellt werden.

Die EU-Kommission begründet die Verschärfung mit weitverbreitetem Greenwashing. Nach Angaben der Kommission waren bei Untersuchungen zahlreiche Umweltversprechen vage oder nicht ausreichend belegt.