Betroffene des großen BVG-Datenlecks klagen auf Schadenersatz, nachdem Daten von bis zu 180.000 Kunden abgeflossen waren.
Der Cyberangriff auf einen externen BVG-Dienstleister beschäftigt inzwischen Berliner Gerichte. Mehrere Betroffene verlangen finanzielle Entschädigung. Bei dem Angriff waren Daten von bis zu 180.000 Kunden betroffen.
Namen und Anschriften gerieten in falsche Hände
Wie die BVG selbst mitteilt, waren unter anderem Namen, Postanschriften, E-Mail-Adressen, Kunden- und Vertragsnummern betroffen. Bankdaten und Passwörter gehörten nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht zu den abgeflossenen Informationen.
Der Angriff traf einen externen Dienstleister. Die betroffenen Daten standen im Zusammenhang mit dem Berlin-Abo und einem Auftrag aus Januar 2025.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte verwarnte die BVG später und kritisierte unter anderem die Kontrolle des Dienstleisters sowie den Umgang mit der Meldung des Vorfalls.
Gerichte müssen über Schadenersatz entscheiden
Eine Fachanwältin vertritt inzwischen sechs Betroffene und reicht Klagen gegen die BVG ein. Das Verkehrsunternehmen verweist darauf, dass ein Schadenersatzanspruch nach seiner Auffassung jeweils einen konkret dargelegten Schaden und einen Zusammenhang mit dem Datenschutzverstoß voraussetzt.
In zwei bereits abgeschlossenen Verfahren fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Nach Angaben der BVG wurde eine Klage abgewiesen, in einem weiteren Fall sprach ein Gericht 25 Euro zu.
Damit dürfte die juristische Aufarbeitung des Cyberangriffs noch länger dauern. Für die BVG geht es neben möglichen finanziellen Forderungen von Kunden vor allem um Vertrauen in den Umgang mit sensiblen Kundendaten.
Quelle: Berliner Verkehrsbetriebe; Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit