Für wohnungslose Wahlberechtigte beginnt am Montag eine wichtige Frist. Sie können sich persönlich in das Wahlverzeichnis eintragen lassen, wenn sie für die Berliner Wahlen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Eintragung startet am 17. August

Nach Angaben des Bezirkswahlamtes ist die Registrierung vom 17. bis zum 28. August möglich. Die Frist endet am letzten Tag um 13 Uhr.

Entscheidend ist der Bezirk, in dem sich die betreffende Person in der Nacht vom 15. auf den 16. August aufgehalten hat.

Rathaus Wedding ist für Mitte zuständig

Wohnungslose aus dem Bezirk Mitte wenden sich an das Bezirkswahlamt im Rathaus Wedding. Es befindet sich an der Müllerstraße 146.

Die Regelung ermöglicht eine Eintragung auch ohne klassische Wohnadresse.

Auch Umzüge können Wahlrecht beeinflussen

Das Wahlamt weist zugleich auf besondere Regeln bei Wohnungswechseln hin. Wer innerhalb Berlins nach dem 9. August umzieht, verbleibt zunächst im Wahlverzeichnis des bisherigen Wohnortes.

Bei einem Wechsel in einen anderen Wahlkreis kann bis zum 30. August die Aufnahme in das neue Wahlverzeichnis beantragt werden.

Quelle: Bezirkswahlamt Mitte.