Pflegegrad 1: 131 Euro sollen wegfallen
Die geplante Pflegereform bringt für Menschen mit Pflegegrad 1 eine erhebliche Veränderung.
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll der bisherige monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 künftig nicht mehr ausgezahlt werden.
Auf ein Jahr gerechnet entspricht das bislang einer möglichen Unterstützung von bis zu 1.572 Euro.
Die Leistung kann derzeit beispielsweise für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, Betreuung, Hilfe im Haushalt oder bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden.
Überschrift „kein Pflegegeld mehr“ führt in die Irre
Teilweise wird die Reform mit der Aussage beschrieben, Menschen mit Pflegegrad 1 würden künftig „kein Pflegegeld mehr“ erhalten.
Das ist missverständlich.
Denn bereits nach geltendem Recht haben Menschen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld beginnt erst ab Pflegegrad 2.
Was tatsächlich wegfallen soll, ist der eigenständige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Neue Pflegebegleitung statt Geldleistung
Die Bundesregierung will Pflegegrad 1 künftig stärker auf Prävention ausrichten.
Menschen mit diesem Pflegegrad sollen deshalb einen Anspruch auf eine neue intensivierte Pflegebegleitung erhalten.
Dabei sollen Betroffene unter anderem beraten werden, wie Selbstständigkeit möglichst lange erhalten werden kann und welche Präventionsangebote sinnvoll sind.
Die Reform verfolgt damit einen anderen Ansatz: Statt einer frei abrufbaren zweckgebundenen Geldleistung sollen Beratung und vorbeugende Unterstützung stärker in den Mittelpunkt rücken.
Pflegegrade bleiben bestehen
Die Pflegegrade selbst sollen durch die Reform nicht abgeschafft werden.
Pflegegrad 1 bleibt also bestehen.
Allerdings sollen die Leistungen innerhalb der einzelnen Pflegegrade neu geordnet werden. Bei Pflegegrad 1 will die Bundesregierung Leistungen stärker auf Maßnahmen konzentrieren, die eine Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern sollen.
Pflegegrad 2 bis 5 bekommen neues Budget
Auch für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 sind größere Änderungen vorgesehen.
Das bisherige Pflegegeld soll durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden. Dieses soll etwas höher ausfallen als das bisherige Pflegegeld.
Nach dem derzeitigen Entwurf sind monatlich vorgesehen:
PflegegradGeplantes EntlastungsbudgetPflegegrad 2386 EuroPflegegrad 3638 EuroPflegegrad 4889 EuroPflegegrad 51.079 Euro
Aus diesem Budget sollen künftig unter anderem Pflegehilfsmittel oder Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson finanziert werden können.
Neues Sozialraumbudget geplant
Zusätzlich soll für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ein sogenanntes Sozialraumbudget eingeführt werden.
Für Erwachsene sind bis zu 175 Euro monatlich vorgesehen.
Bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren soll das Budget bis zu 300 Euro monatlich betragen.
Das Geld soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können.
Pflegegrad 1 wäre von diesem neuen Sozialraumbudget nach dem derzeitigen Entwurf jedoch nicht umfasst.
Bestehende Pflegegrade sollen geschützt werden
Die Bundesregierung plant außerdem Änderungen bei der Begutachtung neuer Pflegefälle.
Die Schwellenwerte für die Einstufung sollen leicht angehoben werden. Damit könnten künftig weniger Menschen neu einen Pflegegrad erhalten.
Für Menschen, die bereits einen anerkannten Pflegegrad besitzen, soll jedoch Besitzstandsschutz gelten. Sie sollen ihren Pflegegrad allein wegen der neuen Bewertungsmaßstäbe nicht verlieren.
Reform noch nicht endgültig beschlossen
Wichtig ist: Die Änderungen gelten noch nicht.
Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 beschlossen. Nun folgt das parlamentarische Verfahren.
Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch verändern.
Bis ein neues Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, gelten weiterhin die bisherigen Ansprüche. Menschen mit Pflegegrad 1 können damit aktuell weiterhin bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat nutzen.