Die Regierungschefs von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern von der Bundesregierung mehr Rücksicht auf die Lebens- und Erwerbsbiografien in Ostdeutschland. Michael Kretschmer, Sven Schulze und Mario Voigt wollen verhindern, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abgeschafft wird.
Gemeinsamer Forderungskatalog an den Bund
Die drei CDU-Ministerpräsidenten wollen ihre Forderungen bei einem Treffen am Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt öffentlich vorstellen. In einer gemeinsamen Erklärung verlangen sie, die ostdeutsche Perspektive bei den geplanten Sozialreformen stärker zu berücksichtigen.
Ihr zentraler Satz lautet:
„Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“
Damit stellen sie sich gegen eine Empfehlung der Alterssicherungskommission. Diese schlägt vor, keinen abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbeginn mehr allein aufgrund von 45 Versicherungsjahren zu ermöglichen.
Die sogenannte Rente mit 63 ist längst keine Rente mit 63 mehr
Die umgangssprachlich weiterhin als „Rente mit 63“ bezeichnete Regelung gilt für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung sind mindestens 45 Versicherungsjahre.
Die Altersgrenze steigt jedoch schrittweise. Für Versicherte des Jahrgangs 1964 oder jünger ist ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Jahren erst mit 65 möglich.
Die Rentenkommission empfiehlt dennoch, diesen besonderen Zugang vollständig abzuschaffen. Sie argumentiert, dass gleich hohe Beiträge grundsätzlich zu gleich hohen Renten führen sollten und die Zahl der Beitragsjahre allein kein zielgenauer Maßstab für soziale Härten sei.
Warum der Osten besonders betroffen wäre
Kretschmer, Schulze und Voigt verweisen auf Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Betriebliche Altersvorsorge sei im Osten weniger verbreitet. Auch private Rücklagen hätten viele Menschen nach den wirtschaftlichen Umbrüchen seit 1990 nicht im gleichen Umfang aufbauen können.
Für viele Rentner im Osten sei die gesetzliche Rente deshalb die wichtigste oder sogar einzige tragende Säule der Alterssicherung. Änderungen im gesetzlichen System wirkten dort besonders stark.
Hinzu kommen unterbrochene Erwerbsbiografien, Zeiten der Arbeitslosigkeit und viele Jahre in vergleichsweise niedrig bezahlten Tätigkeiten. Besonders Frauen seien dadurch stärker von Altersarmut bedroht.
Auch steigende Pflegekosten stehen in der Kritik
Der Forderungskatalog beschränkt sich nicht auf die Rente. Die drei Länderchefs warnen auch vor höheren Eigenanteilen in Pflegeheimen.
Nach ihrer Auffassung muss künftig stärker berücksichtigt werden, wie leistungsfähig die betroffenen Pflegebedürftigen finanziell tatsächlich sind. Die Belastung müsse begrenzt und planbar bleiben.
Gerade in Regionen mit niedrigeren Alterseinkommen könnten steigende Pflegekosten dazu führen, dass mehr Betroffene auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Bundesregierung will die Rentenempfehlungen umsetzen
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschläge der Alterssicherungskommission grundsätzlich in ein Reformpaket zu überführen. Begründet wird dies mit dem demografischen Wandel, steigenden Kosten und der Notwendigkeit, das Rentensystem langfristig zu stabilisieren.
Das geltende Rentenpaket stabilisiert das Rentenniveau zunächst bei 48 Prozent. Es ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Auseinandersetzung um die 45 Versicherungsjahre dürfte dennoch zu einem der konfliktträchtigsten Bestandteile der nächsten Reformrunde werden.
Politischer Druck aus Mitteldeutschland
Mit ihrer gemeinsamen Erklärung versuchen die drei Ministerpräsidenten, bereits vor der konkreten Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Sie fordern, dass die Länder frühzeitig an der Erarbeitung der Reformen beteiligt werden.
Ihre Botschaft: Die Erfahrungen Ostdeutschlands mit Strukturbruch, Arbeitsplatzverlusten und wirtschaftlichem Wandel müssten bei bundesweiten Entscheidungen stärker berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Die Rente nach 45 Versicherungsjahren soll nach dem Willen der drei Ministerpräsidenten erhalten bleiben.
- Die Rentenkommission empfiehlt ihre Abschaffung.
- Für Jahrgänge ab 1964 ist der abschlagsfreie Zugang derzeit erst mit 65 möglich.
- Ostdeutsche sind stärker von der gesetzlichen Rente abhängig.
- Pflege-Eigenanteile sollen sich stärker an der finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren.
- Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangen eine frühzeitige Beteiligung der Länder.
Kurzmeldung
Die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Sven Schulze und Mario Voigt fordern den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Sie warnen, dass Renten- und Pflegereformen Menschen in Ostdeutschland wegen geringerer privater und betrieblicher Vorsorge besonders stark belasten könnten.
Quellen und Datenbasis
- Tagesschau/MDR: gemeinsamer Forderungskatalog der mitteldeutschen Ministerpräsidenten.
- Bundesregierung: Empfehlungen der Alterssicherungskommission.
- Bundesregierung: geltende Regeln für besonders langjährig Versicherte.
- Bundesregierung: Rentenpaket 2025, seit Januar 2026 in Kraft.