Wahl findet am 20. September statt

Berlin wählt am 20. September 2026 ein neues Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen. Erstmals dürfen bei der Abgeordnetenhauswahl auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben.

Die Plakatierungsfrist beginnt sieben Wochen vor dem Wahltag. Neu ist, dass der Start nicht bereits um Mitternacht, sondern erst am Mittag erfolgt.

Ordnungsamt kündigt Kontrollen an

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat angekündigt, die Einhaltung der Startzeit zu kontrollieren. Zu früh angebrachte Plakate können sichergestellt werden. Außerdem sind Gebühren und ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich.

Auch in anderen Bezirken gelten die berlinweiten Vorgaben. Die konkrete Kontrolle liegt bei den jeweiligen Ordnungs- und Straßenämtern.

Plakate brauchen Sondernutzungserlaubnis

Wahlwerbung an Laternen und anderen Einrichtungen im öffentlichen Straßenraum gilt als Sondernutzung. Parteien und Bewerber benötigen dafür eine entsprechende Erlaubnis.

Plakate dürfen weder Ampeln und Verkehrszeichen verdecken noch Sichtbeziehungen an Kreuzungen beeinträchtigen. Auch Bäume und denkmalgeschützte Anlagen unterliegen besonderen Regeln.

Wahlwerbung muss nach der Wahl verschwinden

Spätestens eine Woche nach dem Wahltag müssen die Plakate wieder entfernt sein. Bleiben sie länger hängen, können die Bezirke die Beseitigung veranlassen und die Kosten den Verantwortlichen in Rechnung stellen.

Erfahrungen früherer Wahlen zeigen, dass beschädigte Kabelbinder, heruntergerissene Plakate und zurückgelassene Befestigungen häufig zusätzlichen Müll verursachen.

Straßenbild verändert sich binnen Stunden

Von heute Mittag an dürften Tausende Plakate das Berliner Straßenbild verändern. Besonders stark umkämpft sind gut sichtbare Kreuzungen, Hauptstraßen und Flächen in der Nähe von Bahnhöfen.

Die Menge an Plakaten sagt jedoch wenig über die Qualität politischer Angebote aus. Wähler sollten Programme, Kandidaten und konkrete Vorhaben vergleichen, statt Entscheidungen nur an Slogans und Porträtbildern auszurichten.

Wahlbenachrichtigungen folgen ab Mitte August

Die rund 2,4 Millionen Wahlbenachrichtigungen sollen von Mitte August bis spätestens 30. August verschickt werden. Mit dem Versand beginnt auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Bis dahin werden Parteien und Bewerber versuchen, Aufmerksamkeit im öffentlichen Raum und in sozialen Netzwerken zu gewinnen.

Quellen

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, „Start der Wahlwerbung am 2. August 2026“, veröffentlicht am 29. Juli 2026

Landeswahlleitung Berlin, Informationen zur Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahl am 20. September 2026

Serviceportal Berlin, Regelungen zum Anbringen von Wahlplakaten, aktueller Stand 2026