Berlin erlebt vor der Wahl einen widersprüchlichen Rekord: Noch nie seit der Wiedervereinigung waren so viele Menschen stimmberechtigt, zugleich war aber auch die Zahl der Einwohner ohne Wahlrecht noch nie so hoch.

Wahl findet am 20. September statt

Am 20. September 2026 wählen die Berliner ein neues Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen. Erstmals dürfen bei der Landeswahl auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben.

Trotz der Absenkung des Wahlalters bleiben mehr als 1,4 Millionen Einwohner von der Abstimmung über das Landesparlament ausgeschlossen. Die Zahl der Nichtwahlberechtigten hat damit einen neuen Höchststand erreicht.

Staatsangehörigkeit entscheidet

Bei der Abgeordnetenhauswahl dürfen nur deutsche Staatsbürger abstimmen. Menschen aus anderen EU-Staaten können zwar an Bezirkswahlen teilnehmen, nicht jedoch über die Zusammensetzung des Landesparlaments entscheiden.

Für Einwohner aus Staaten außerhalb der Europäischen Union besteht auch bei den Bezirksverordnetenversammlungen kein Wahlrecht.

Damit lebt ein erheblicher Teil der Berliner Bevölkerung dauerhaft in der Stadt, zahlt Steuern und nutzt öffentliche Einrichtungen, ohne über die Landespolitik abstimmen zu können.

Debatte über kommunales Wahlrecht dürfte wachsen

Befürworter eines weitergehenden Wahlrechts argumentieren, dass langfristig in Berlin lebende Menschen stärker politisch beteiligt werden sollten.

Gegner verweisen darauf, dass das Wahlrecht an die Staatsangehörigkeit und damit an eine besondere rechtliche Bindung an den Staat geknüpft sei.

Die hohe Zahl der ausgeschlossenen Einwohner wird diese Grundsatzdebatte im Wahlkampf weiter verschärfen.

Quellen

Rundfunk Berlin-Brandenburg und Tagesschau – Angaben zur Zahl der Wahlberechtigten und Einwohner ohne Stimmrecht, 3. August 2026

Rundfunk Berlin-Brandenburg – Informationen zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026

Berlin: Rekordzahl von Einwohnern ohne Stimmrecht

Mehr als 1,4 Millionen Menschen in Berlin dürfen nicht über das neue Abgeordnetenhaus abstimmen. Erstmals sind dagegen 16- und 17-Jährige wahlberechtigt.