Berlin hält die geltenden Richtwerte für angemessene Wohnkosten bei Bürgergeld und Sozialhilfe vorerst stabil. Die aktuelle Überprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die seit Oktober 2023 geltenden Bruttokaltmieten weiterhin ausreichend sein sollen.
Die Werte sind für Haushalte wichtig, deren Unterkunftskosten ganz oder teilweise durch Jobcenter oder Sozialämter übernommen werden.
449 Euro für einen Einpersonenhaushalt
Für eine alleinstehende Person gilt weiterhin ein Richtwert von 449 Euro Bruttokaltmiete im Monat. Bei zwei Personen sind es 543,40 Euro, bei drei Personen 668,80 Euro.
Für vier Personen liegt der Wert bei 752,40 Euro und für fünf Personen bei 903,72 Euro. Jede weitere Person erhöht den Richtwert um 106,32 Euro.
Sozialwohnungen erhalten Zuschlag
Für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus gelten höhere Grenzen.
Dort liegt der Richtwert für einen Einpersonenhaushalt bei 494 Euro, für zwei Personen bei 598 Euro und für drei Personen bei 736 Euro.
Berlin begründet den Zuschlag damit, dass Sozialwohnungen trotz Mietbindung teilweise über den allgemeinen Richtwerten liegen und für einkommensschwache Haushalte erhalten bleiben sollen.
Klimabonus bleibt Teil des Systems
Zusätzlich berücksichtigt Berlin einen Klimabonus für energetisch günstige Wohnungen.
Bei einer Person beträgt dieser 24 Euro im Monat, bei zwei Personen 31 Euro und bei drei Personen 38 Euro.
Die nächste reguläre Überprüfung der Richtwerte muss erneut innerhalb des vorgesehenen Zweijahresrhythmus erfolgen.
Quelle:
Land Berlin, Ausführungsvorschriften Wohnen, aktualisierter Stand Juli 2026.