Die Zahl ist gewaltig: Rund 13,3 Milliarden Euro erhielten Menschen mit ukrainischer, syrischer oder afghanischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025 über Bürgergeld und Kindergeld. Davon entfielen etwa 11,6 Milliarden Euro auf das Bürgergeld und weitere 1,7 Milliarden Euro auf Kindergeld. Die Summe lässt sich anhand von Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit nachvollziehen – sie muss jedoch genau eingeordnet werden.

Allein die Bürgergeldzahlungen an die drei Staatsangehörigkeitsgruppen entsprachen etwa einem Viertel der gesamten Aufwendungen für diese Leistung. Insgesamt wurden 2025 bundesweit rund 46,6 Milliarden Euro ausgegeben.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit entfielen davon 24,9 Milliarden Euro auf deutsche und 21,7 Milliarden Euro auf ausländische Staatsangehörige. Die drei Gruppen Ukraine, Syrien und Afghanistan machten zusammen somit mehr als die Hälfte der Bürgergeldzahlungen an Menschen ohne deutschen Pass aus.

So setzen sich die 13,3 Milliarden Euro zusammen

Leistung im Jahr 2025Ungefähre SummeBürgergeld für ukrainische, syrische und afghanische Staatsangehörige11,6 Milliarden EuroKindergeld für diese Staatsangehörigkeitsgruppen1,7 Milliarden EuroGesamtsumme13,3 Milliarden EuroBei den Angaben handelt es sich um zusammengefasste Zahlungswerte. Die Bürgergeldsumme umfasst nicht nur die monatlichen Regelbedarfe, sondern auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie weitere Bestandteile der Grundsicherung.

Ende Dezember 2025 bezogen nach den veröffentlichten Daten rund 1,3 Millionen Menschen aus den drei Ländern Bürgergeld:

• 660.508 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit • 444.136 Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit • 198.714 Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit

Zusammen waren das 1.303.358 Leistungsberechtigte. Bundesweit bezogen zu diesem Zeitpunkt insgesamt rund 5,19 Millionen Menschen Bürgergeld. Auch bei der Zahl der Empfänger entfiel damit ungefähr ein Viertel auf die drei genannten Staatsangehörigkeiten.

Bürgergeldempfänger sind nicht automatisch arbeitslos

Die Empfängerzahlen dürfen nicht mit der Zahl arbeitsloser Erwachsener gleichgesetzt werden. Zum Bürgergeldsystem gehören auch Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende, Menschen in Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beschäftigte, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ihrer Familie reicht.

Von den insgesamt rund 5,19 Millionen Bürgergeldbeziehern galten Ende 2025 etwa 1,37 Millionen als nicht erwerbsfähig. Dabei handelte es sich überwiegend um Kinder unter 15 Jahren.

Hinzu kommen sogenannte Aufstocker. Diese Menschen arbeiten, verdienen jedoch zu wenig, um den errechneten Bedarf ihrer Familie einschließlich Miete und Heizkosten vollständig zu decken. Das Jobcenter übernimmt in diesen Fällen die Differenz.

Die Aussage, Deutschland habe 11,6 Milliarden Euro an „arbeitslose Ukrainer, Syrer und Afghanen“ gezahlt, wäre deshalb ungenau. Richtig ist, dass die Summe an Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsberechtigten dieser Staatsangehörigkeiten ging.

Kindergeld ist keine Arbeitslosenleistung

Besondere Vorsicht ist beim Hinzurechnen des Kindergeldes erforderlich. Kindergeld wird grundsätzlich unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern beschäftigt, arbeitslos oder selbstständig sind. Im Jahr 2025 betrug es monatlich 255 Euro für jedes anspruchsberechtigte Kind.

Auch Familien mit deutschem Pass und hohem Einkommen erhalten Kindergeld beziehungsweise profitieren über die Einkommensteuer vom Kinderfreibetrag. Bei ausländischen Staatsangehörigen hängt der Anspruch unter anderem vom Aufenthaltsstatus und vom gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ab.

Die 1,7 Milliarden Euro Kindergeld können deshalb nicht vollständig als Unterstützung für Arbeitslose oder Bürgergeldempfänger bezeichnet werden. Darin sind auch Zahlungen an Familien enthalten, deren Eltern einer Beschäftigung nachgehen und kein Bürgergeld beziehen.

Bei Familien im Bürgergeldbezug wird das Kindergeld zudem als Einkommen des Kindes berücksichtigt. Es verringert entsprechend den vom Jobcenter zu zahlenden Betrag. Das Kindergeld wird somit nicht uneingeschränkt zusätzlich zum vollständigen Bürgergeldbedarf ausgezahlt.

Die Gesamtsumme von 13,3 Milliarden Euro beschreibt zwei unterschiedliche staatliche Zahlungswege. Sie ist als Addition der Transferleistungen nachvollziehbar, eignet sich aber nicht als Beleg dafür, dass ausschließlich nicht arbeitende Menschen diesen Betrag erhalten hätten.

Staatsangehörigkeit sagt nichts über die Aufenthaltsdauer aus

Die Statistik unterscheidet nach Staatsangehörigkeit, nicht nach Fluchtgeschichte oder Aufenthaltsdauer. Unter den syrischen und afghanischen Staatsangehörigen befinden sich Menschen, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben, hier arbeiten oder als Kinder in Deutschland geboren wurden.

Wer inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, wird in der Statistik dagegen als Deutscher geführt. Die Zahlen bilden deshalb weder sämtliche Menschen mit entsprechender Einwanderungsgeschichte ab noch ausschließlich neu eingereiste Flüchtlinge.

Bei den ukrainischen Leistungsberechtigten handelt es sich überwiegend um Menschen, die seit Beginn des russischen Angriffskrieges nach Deutschland geflohen sind. Sie erhielten aufgrund der europäischen Massenzustromregelung ein unmittelbares Aufenthalts- und Arbeitsrecht und konnten bei Bedürftigkeit Bürgergeld beantragen.

Zahl ukrainischer Leistungsberechtigter ist gesunken

Ende 2025 erhielten rund 660.000 ukrainische Staatsangehörige Bürgergeld. Das waren etwa 45.000 weniger als ein Jahr zuvor. Gleichzeitig nahm die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ukrainer deutlich zu.

Der Rückgang zeigt, dass die Arbeitsmarktintegration vorankommt. Dennoch bleibt die Zahl der Leistungsberechtigten hoch. Als Hindernisse gelten fehlende Deutschkenntnisse, nicht anerkannte Berufsabschlüsse, fehlende Kinderbetreuung, gesundheitliche Belastungen und die unsichere Zukunft vieler geflüchteter Familien.

Gerade unter den ukrainischen Geflüchteten befinden sich zahlreiche Mütter, die allein mit ihren Kindern nach Deutschland gekommen sind. Eine schnelle Arbeitsaufnahme ist für sie häufig nur möglich, wenn Kinderbetreuung, Sprachkurse und berufliche Anerkennung zusammenpassen.

Bundesregierung will Leistungen für neue Ukraine-Flüchtlinge ändern

Die Bundesregierung hat einen Rechtskreiswechsel für neu eingereiste ukrainische Geflüchtete auf den Weg gebracht. Wer nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen ist, soll bei Bedürftigkeit künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt der regulären Grundsicherung erhalten.

Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Umstritten ist insbesondere die Verlagerung der Kosten vom Bund auf Länder und Kommunen. Kritiker bezweifeln zudem, dass der Wechsel tatsächlich erhebliche Einsparungen bringt, weil die Betroffenen weiterhin Anspruch auf staatliche Unterstützung und medizinische Versorgung haben.

Seit Juli 2026 gelten außerdem verschärfte Regeln in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Leistungsberechtigte müssen stärker an ihrer Vermittlung mitwirken. Bei wiederholten Pflichtverletzungen sind deutlichere Kürzungen möglich.

Milliardenhöhe verlangt politische Antworten

Die 13,3 Milliarden Euro zeigen, welchen finanziellen Umfang Migration und Flucht inzwischen im deutschen Sozialstaat erreicht haben. Angesichts angespannter Haushalte ist die Frage berechtigt, wie Leistungen dauerhaft finanziert und mehr erwerbsfähige Menschen in reguläre Beschäftigung gebracht werden können.

Dazu gehören konsequente Kontrollen gegen Missbrauch, verbindliche Mitwirkungspflichten und Sanktionen bei nachgewiesener Arbeitsverweigerung. Ebenso notwendig sind schnellere Sprachkurse, eine zügigere Anerkennung ausländischer Abschlüsse und ausreichend Betreuungsplätze für Kinder.

Die reine Milliardenzahl liefert dafür noch keine vollständige Antwort. Sie macht aber deutlich, dass erfolgreiche Arbeitsmarktintegration nicht nur eine gesellschaftliche, sondern auch eine zentrale finanzpolitische Aufgabe ist.

Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Jahresdaten zur Grundsicherung und zum Kindergeld 2025; 14. Mai 2026; Bundesagentur für Arbeit, Informationen zum Kindergeld; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Informationen zur Grundsicherung und zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz