Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder der islamistischen Terrororganisation Hamas erhoben. Die Männer sollen an der Beschaffung von Waffen für mögliche Mordanschläge auf jüdische oder israelische Einrichtungen in Deutschland und anderen europäischen Staaten beteiligt gewesen sein. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen die Beschuldigten als sogenannte Auslandsoperateure für die Hamas tätig gewesen sein. Sie sollen Waffen beschafft, transportiert und an verschiedenen Orten gelagert haben.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Gruppe einen konkreten Anschlagsplan verfolgte. Als mögliches Zeitfenster soll der zweite Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel im Oktober 2025 in Betracht gezogen worden sein.
Sturmgewehr, Pistolen und Munition sichergestellt
Nach den bisher veröffentlichten Angaben verfügte die Gruppe über 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr und mehr als 700 Schuss Munition. Die Waffen sollen für Anschläge auf israelische oder jüdische Ziele bestimmt gewesen sein.
Drei Verdächtige wurden am 1. Oktober 2025 in Berlin festgenommen. Weitere Festnahmen erfolgten später in Deutschland sowie in Dänemark, Großbritannien und Zypern. Bei einem der Beschuldigten fanden die Ermittler nach Angaben der Bundesanwaltschaft zudem ein vorbereitetes Bekennervideo.
Die Beschuldigten sollen die deutsche, dänische und bulgarische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Libanon geboren worden sein. Die Anklage umfasst unter anderem den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Ob es zu einem Prozess kommt, muss das Berliner Kammergericht nach der Prüfung der Anklageschrift entscheiden.
Ermittlungen gegen insgesamt neun Beschuldigte
Die Bundesanwaltschaft ermittelt insgesamt gegen neun Beschuldigte. Sieben von ihnen wurden nun angeklagt. Für alle Betroffenen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Fall besitzt über Berlin hinaus erhebliche Bedeutung. Die mutmaßlichen Anschlagsziele sollen sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und weiteren europäischen Ländern befunden haben.
Die Hamas wird von der Europäischen Union als Terrororganisation eingestuft. Bei ihrem Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 wurden rund 1.200 Menschen getötet und mehr als 250 Menschen als Geiseln verschleppt.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 11. September 2026