Kinder in Friedrichshain-Kreuzberg erhalten ab dem 3. August die gesetzlich vorgesehene ergänzende Förderung und Betreuung auch dann, wenn ihr Vertrag noch nicht fertiggestellt wurde. Voraussetzung ist, dass die Eltern den Antrag bereits eingereicht haben und dieser noch bearbeitet wird.
Späte Anträge sorgen für Rückstand
Nach Angaben des Bezirksamtes wurden zahlreiche Anträge verspätet gestellt. Dadurch konnte das Jugendamt nicht alle Verfahren rechtzeitig zum Beginn des neuen Betreuungszeitraums abschließen.
Die Schulen wurden über die Übergangslösung informiert. Verträge können nachträglich mit den Eltern geschlossen werden.
Zusatzbetreuung vorerst nicht möglich
Die Regelung umfasst nur den gesetzlichen Rechtsanspruch. Zusätzliche Angebote wie Früh-, Spät- oder Ferienbetreuung können bis zur Entscheidung über den jeweiligen Antrag nicht genutzt werden.
Anträge auf solche erweiterten Zeiten sollen deshalb vorrangig bearbeitet werden.
Familien erhalten Planungssicherheit
Für viele Eltern ist die Hortbetreuung notwendig, um Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Ein fehlender Vertrag zum Schulbeginn hätte dazu führen können, dass Kinder kurzfristig nicht aufgenommen werden.
Mit der Übergangsregelung verhindert der Bezirk, dass Familien allein wegen der noch laufenden Verwaltungsvorgänge ohne reguläre Betreuung bleiben.
Antragsstau bleibt Warnsignal
Die Lösung hilft den unmittelbar betroffenen Familien. Sie ändert jedoch nichts daran, dass Anträge rechtzeitig bearbeitet werden müssen.
Bezirk und Jugendamt sollten deshalb prüfen, ob Personal, digitale Verfahren und Informationen für Eltern ausreichend sind. Auch verspätete Anträge müssen möglichst schnell abgeschlossen werden.
Quellen
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Pressemitteilung zur ergänzenden Förderung und Betreuung ab dem 3. August 2026, veröffentlicht am 31. Juli 2026.