Berlin hält an vergünstigten Parkgebühren für stationslose Carsharing-Angebote fest. Die bisher bis Ende 2026 befristete Förderung wird verlängert, nachdem auch der Rat der Bürgermeister der Änderung zugestimmt hat.
Rabatt gilt bis 2029
Wie die Senatskanzlei mitteilt, hat der Senat die entsprechende Parkgebührenregelung bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme am elektronischen Parkraummanagement über Handy-Parken.
Elektroautos zahlen weniger
Für elektrisch betriebene stationslose Carsharing-Fahrzeuge gilt eine zusätzliche Vergünstigung.
Bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen werden die bereits reduzierten Parkgebühren nochmals halbiert.
Senat setzt auf geteilte Autos
Das Land betrachtet Carsharing als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr.
Die Förderung soll dazu beitragen, dass weniger private Fahrzeuge dauerhaft ungenutzt im öffentlichen Straßenraum stehen.
Regelung besteht seit 2023
Die Parkgebührenermäßigung für stationsloses Carsharing gilt bereits seit 2023.
Mit dem aktuellen Senatsbeschluss erhält die Regelung nun für weitere drei Jahre Planungssicherheit.
Quelle
Senatskanzlei Berlin sowie Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Pressemitteilung vom 11. August 2026.