Für Eigentümer nicht abgeholter Fundsachen in Anklam läuft am heutigen Montag eine letzte Frist ab. Die Hansestadt fordert Empfangsberechtigte auf, ihre Rechte spätestens am 10. August beim Bürgerbüro beziehungsweise Fundbüro geltend zu machen. Danach können die Gegenstände für eine öffentliche Versteigerung freigegeben werden.

Rechtsgrundlage sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Fundsachen.

Bleibt ein gefundener Gegenstand längere Zeit unbeansprucht, kann er nach Ablauf der gesetzlichen Fristen verwertet werden.

Stadt versteigert ohne Gewährleistung

Die Hansestadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die später angebotenen Gegenstände in dem Zustand versteigert werden, in dem sie sich befinden.

Eine Prüfung auf Funktionalität oder versteckte Schäden erfolgt nicht. Nach dem Zuschlag sind Umtausch und Rücktritt ausgeschlossen.

Für mögliche Eigentümer bedeutet das: Wer einen Gegenstand vermisst und glaubt, dass dieser beim Anklamer Fundbüro abgegeben worden sein könnte, sollte noch heute reagieren.

Das Fundbüro befindet sich in der Burgstraße 15.

Quellen

Hansestadt Anklam – Öffentliche Versteigerung 2026 Bürgerbüro/Fundbüro Anklam