Die gemeinsame Gästetaxe in Zittau und im Zittauer Gebirge sollte den Tourismus moderner, attraktiver und besser vernetzt machen. Mehr als ein Jahr nach ihrem Start ist das Projekt jedoch weiterhin Gegenstand kontroverser Debatten.

Seit dem 1. Mai 2025 erheben Zittau, Großschönau mit Waltersdorf, Olbersdorf und Jonsdorf eine weitgehend einheitliche Gästetaxe. Erwachsene ab 15 Jahren zahlen derzeit 2,90 Euro pro Übernachtung, für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 14 Jahren werden 1,45 Euro fällig. Im Gegenzug erhalten Übernachtungsgäste eine digitale Gästekarte.

Die Karte ermöglicht die kostenfreie Nutzung von Bussen und Bahnen im gesamten Tarifgebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien. Hinzu kommen kostenlose Eintritte und Ermäßigungen bei Kultur-, Freizeit- und Erlebnisangeboten.

Was für Urlauber auf den ersten Blick attraktiv klingt, verursacht bei einem Teil der Beherbergungsbetriebe erheblichen Unmut.

Gastgeber müssen die Abgabe einziehen

Die Gästetaxe wird nicht direkt von der Stadt bei den Reisenden erhoben. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungsvermieter und andere Beherbergungsbetriebe müssen ihre Gäste erfassen, die Abgabe einziehen und anschließend an die Kommune weiterleiten.

Zusätzlich stellen sie die Gästekarte aus und bearbeiten die dafür erforderlichen Daten im elektronischen Meldesystem. Die teilnehmenden Kommunen hatten vor dem Start Schulungen für Vermieter angeboten, um den Umgang mit dem digitalen Verfahren zu erklären.

Gerade kleinere Gastgeber sehen darin jedoch eine zusätzliche Aufgabe, für die sie weder gesondert bezahlt werden noch immer über ausreichende personelle und technische Möglichkeiten verfügen.

Ein großer Hotelbetrieb kann Meldewesen und Abrechnung möglicherweise auf mehrere Mitarbeiter verteilen. Bei einer privaten Ferienwohnung erledigt der Eigentümer dagegen Buchung, Reinigung, Schlüsselübergabe, Gästebetreuung und Abrechnung häufig allein.

Kritik richtet sich nicht nur gegen die Höhe

Im Mittelpunkt des Streits steht deshalb nicht allein der Betrag von 2,90 Euro.

Kritiker bemängeln vor allem den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, technische Schwierigkeiten und den Umgang mit unterschiedlichen Gästegruppen. Probleme können beispielsweise bei Geschäftsreisenden, längerfristigen Aufenthalten, kurzfristigen Buchungen oder nachträglichen Änderungen entstehen.

Medienberichte aus der Region schilderten nach dem Start zufriedene Urlauber, aber zugleich verärgerte Dienstreisende und genervte Gastgeber. Die Gästekarte selbst werde von vielen Gästen positiv aufgenommen, während Teile der Beherbergungsbranche die Umsetzung als belastend empfänden.

Auch die Kommunikation vor und während der Einführung wurde kritisiert. Gastgeber warfen den Verantwortlichen vor, ihre praktischen Hinweise nicht frühzeitig genug berücksichtigt zu haben.

Freier Nahverkehr ist der wichtigste Vorteil

Das stärkste Argument für die Gästekarte ist die Mobilität.

Urlauber können mit der Karte den öffentlichen Nahverkehr im gesamten ZVON-Tarifgebiet ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen. Dadurch lassen sich Zittau, das Gebirge und weitere Ziele in der Oberlausitz mit Bus und Bahn erkunden.

Für eine Tourismusregion mit mehreren Orten ist das grundsätzlich ein großer Vorteil. Gäste müssen ihr Auto nicht für jeden Ausflug bewegen, Parkplätze werden entlastet und auch Reisende ohne eigenes Fahrzeug erhalten bessere Möglichkeiten.

Hinzu kommen Vergünstigungen oder kostenlose Angebote in Museen, bei Führungen, in Bädern, Tierparks und weiteren Einrichtungen.

Entscheidend ist allerdings, ob die Gäste diese Vorteile kennen und tatsächlich nutzen. Wird die Karte beim Einchecken lediglich ausgehändigt, ohne ihre Leistungen verständlich zu erklären, bleibt ein erheblicher Teil ihres touristischen Potenzials ungenutzt.

Problem für Geschäftsreisende

Besonders umstritten ist die Erhebung bei Menschen, die nicht aus touristischen Gründen übernachten.

Monteure, Außendienstmitarbeiter und andere Geschäftsreisende nutzen kulturelle Angebote, Bäder oder touristische Verkehrsmittel häufig kaum. Dennoch kann die Gästetaxe unabhängig davon anfallen, ob die finanzierten Angebote tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Zittauer Satzung stellt ausdrücklich klar, dass die Zahlung nicht von der konkreten Nutzung der Einrichtungen und Veranstaltungen abhängt.

Aus Sicht der Stadt ist die Abgabe an den Aufenthalt und nicht an jede einzelne Leistung gebunden. Für Geschäftsreisende und ihre Arbeitgeber kann sie dennoch wie ein zusätzlicher Übernachtungspreis wirken.

Gerade für Zittauer Betriebe, die externe Monteure oder Fachkräfte über längere Zeit unterbringen müssen, kann dies wirtschaftlich relevant werden.

Tourismus braucht gemeinsame Finanzierung

Die Stadt und die beteiligten Tourismusorganisationen verweisen darauf, dass touristische Angebote dauerhaft finanziert werden müssen.

Gäste nutzen nicht nur einzelne Museen oder Schwimmbäder. Sie profitieren ebenso von Wanderwegen, touristischer Information, Veranstaltungen, gepflegten öffentlichen Anlagen und regionaler Mobilität.

Die Einnahmen aus der Gästetaxe sollen zur Unterhaltung touristischer Infrastruktur und zur Finanzierung der Leistungen der Gästekarte beitragen. Dieses Modell war bereits im integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt als Instrument beschrieben worden.

Die Grundidee ist nachvollziehbar: Nicht ausschließlich die Einwohner sollen über allgemeine Steuern für Angebote zahlen, die in erheblichem Umfang von Übernachtungsgästen genutzt werden.

Gastgeber fürchten Nachteile im Preisvergleich

Für die Beherbergungsbetriebe bleibt dennoch die Frage, wie sich die Abgabe auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt.

Bei einer Übernachtung von sieben Nächten zahlt ein erwachsener Gast zusätzlich 20,30 Euro. Für zwei Erwachsene entstehen 40,60 Euro. Bei Familien kann sich der Betrag weiter erhöhen.

Die Gästetaxe wird zwar gesondert ausgewiesen und ist kein zusätzlicher Umsatz des Vermieters. Der Gast betrachtet am Ende aber den Gesamtpreis seines Aufenthalts.

Betriebe fürchten deshalb, dass preisbewusste Reisende auf Unterkünfte in Orten ausweichen könnten, in denen keine vergleichbare Abgabe erhoben wird. Ob dies tatsächlich in größerem Umfang geschieht, lässt sich ohne belastbare Buchungs- und Übernachtungsdaten nicht seriös beurteilen.

Gemeinsame Karte soll Konkurrenz zwischen Orten überwinden

Ein Vorteil des regionalen Modells liegt darin, dass mehrere Orte denselben Betrag und ein gemeinsames System nutzen.

Dadurch soll verhindert werden, dass Zittau, Olbersdorf, Jonsdorf und Großschönau mit voneinander abweichenden Regelungen arbeiten. Die Urlauber bewegen sich ohnehin zwischen Stadt und Gebirge.

Die gemeinsame Gästekarte kann die Region als einheitliches Reiseziel stärken. Ein Gast, der in Zittau übernachtet, besucht möglicherweise Oybin, Jonsdorf oder Waltersdorf. Umgekehrt fahren Urlauber aus den Gebirgsorten für Museen, Einkauf oder Veranstaltungen nach Zittau.

Die touristische Realität ist regional. Deshalb ist auch eine gemeinsame Finanzierung grundsätzlich sinnvoll.

Runder Tisch sollte Akzeptanz erhöhen

Der anhaltende Widerstand führte schließlich zu einer politischen Reaktion.

Der Zittauer Stadtrat beschloss im September 2025 einstimmig, vor einer weiteren Änderung der Gästetaxesatzung einen Runden Tisch einzurichten. Daran sollen Vertreter der Stadtverwaltung, Tourismusgesellschaften, Gastgeber, Partnerkommunen sowie Mitglieder der beteiligten Stadt- und Gemeinderäte teilnehmen können. Ziel ist eine höhere Akzeptanz und eine gemeinsame Weiterentwicklung des Systems.

Dieser Schritt ist ein Eingeständnis, dass die Einführung technisch allein nicht genügt. Wer die Abgabe im Alltag einziehen und den Gästen erklären muss, sollte an ihrer Weiterentwicklung beteiligt werden.

Ein Runder Tisch entfaltet allerdings nur Wirkung, wenn die Beteiligten konkrete Änderungen beraten und die Ergebnisse später sichtbar umgesetzt werden.

Gastgeber erwarten praktische Verbesserungen

Aus Sicht der Betriebe wären mehrere Punkte entscheidend:

  • ein einfacheres digitales Meldeverfahren,
  • verständliche Regeln für Sonderfälle,
  • schnelle Hilfe bei technischen Problemen,
  • transparente Abrechnungen,
  • klare Informationen zur Verwendung der Einnahmen,
  • bessere Werbematerialien für die Gästekarte,
  • eine dauerhafte Beteiligung der Gastgeber,
  • eine regelmäßige Überprüfung von Kosten und Nutzen.

Besonders wichtig ist Transparenz. Gastgeber müssen ihren Gästen erklären können, wofür die Abgabe erhoben wird und welche konkreten Vorteile damit verbunden sind.

Bleibt die Mittelverwendung abstrakt, erscheint die Gästetaxe schnell als bloße Zusatzbelastung.

Zahlen müssen öffentlich auf den Tisch

Für eine sachliche Bewertung braucht Zittau belastbare Daten.

Dazu gehören die tatsächlich eingenommenen Beträge, die Verwaltungskosten, Zahlungen an Verkehrs- und Leistungspartner sowie die Nutzung einzelner Angebote. Ebenso wichtig sind die Zahl ausgegebener Karten, technische Störungen und Rückmeldungen von Gästen und Gastgebern.

Das ursprüngliche Konzept sah in der digitalen Erfassung einen zusätzlichen Vorteil: Auch kleinere Betriebe, die in der amtlichen Beherbergungsstatistik bisher nicht vollständig erfasst werden, können einbezogen werden. Dadurch sollen bessere Erkenntnisse über Gästeherkunft und Reiseverhalten entstehen.

Solche Daten dürfen aber nicht nur gesammelt werden. Sie sollten auch genutzt werden, um Leistungen zu verbessern und Fehlentwicklungen zu korrigieren.

Kleine Vermieter dürfen nicht überfordert werden

Zittau und das Gebirge leben nicht nur von großen Hotels.

Viele Übernachtungen finden in Ferienwohnungen, Pensionen und familiengeführten Betrieben statt. Diese Anbieter prägen die touristische Vielfalt und bringen Gäste auch in Ortsteile und kleinere Gemeinden.

Ein System, das für große Betriebe problemlos funktioniert, kann für einen Vermieter mit nur einer oder zwei Ferienwohnungen unverhältnismäßig aufwendig sein.

Die Kommunen sollten deshalb prüfen, ob Verwaltungswege vereinfacht, wiederkehrende Angaben automatisch übernommen und Hilfsangebote besser auf kleine Gastgeber zugeschnitten werden können.

Abschaffung wäre die falsche schnelle Antwort

Der Streit führt gelegentlich zu der Forderung, die Gästetaxe vollständig wieder abzuschaffen.

Das würde zwar den unmittelbaren Verwaltungsaufwand beseitigen, zugleich aber die Finanzierung der Gästekarte und ihrer Leistungen infrage stellen. Kostenfreier Nahverkehr, Vergünstigungen und gemeinsame touristische Angebote müssen von irgendjemandem bezahlt werden.

Die entscheidende Frage lautet daher weniger, ob Zittau eine Gästetaxe haben soll, sondern wie sie so organisiert werden kann, dass Gäste einen erkennbaren Gegenwert erhalten und Gastgeber nicht zu unbezahlten Verwaltungsstellen werden.

Tourismuswirtschaft braucht Vertrauen

Der Konflikt zeigt ein grundsätzliches Problem kommunaler Projekte.

Eine gute Idee kann an mangelnder Kommunikation, komplizierter Technik und fehlender Beteiligung erheblich an Akzeptanz verlieren. Die Gästekarte besitzt durchaus das Potenzial, die Oberlausitz touristisch enger zu verbinden und den öffentlichen Nahverkehr stärker einzubeziehen.

Dafür müssen die Gastgeber das Projekt jedoch nicht nur pflichtgemäß umsetzen, sondern mittragen.

Vertrauen entsteht nicht durch Werbeslogans. Es entsteht durch nachvollziehbare Zahlen, funktionierende Technik, schnelle Ansprechpartner und die Bereitschaft, berechtigte Kritik in konkrete Verbesserungen zu übersetzen.

Die Zittauer Gästekarte ist weder ein offensichtlicher Fehlschlag noch bereits eine uneingeschränkte Erfolgsgeschichte.

Für Gäste bietet sie mit kostenfreiem Nahverkehr und zahlreichen Vergünstigungen einen greifbaren Mehrwert. Gleichzeitig tragen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungsvermieter einen erheblichen Teil des organisatorischen Aufwands.

Der Streit lässt sich deshalb nicht mit dem Hinweis beenden, die Abgabe sei beschlossen und müsse nun akzeptiert werden. Ebenso wenig wäre eine überstürzte Abschaffung sinnvoll.

Zittau braucht eine transparente Bilanz, ein technisch einfacheres Verfahren und eine echte Beteiligung der Gastgeber. Erst wenn die Betriebe den Nutzen überzeugend erklären können und der Aufwand vertretbar bleibt, wird aus einer verpflichtenden Gästetaxe eine Gästekarte, die tatsächlich von der gesamten Tourismusregion getragen wird.

Quellen

– Große Kreisstadt Zittau: Gästetaxesatzung und Beschlüsse des Stadtrates.
– Gästekarte Oberlausitz: aktuelle Gebühren und Leistungen.
– Tourismusnetzwerk Sachsen: Einführung der Gästekarte zum 1. Mai 2025.
– Regionale Berichterstattung zum Verlauf und zur Kritik