Die Grenzkontrollen im Zittauer Stadtgebiet bleiben ein Brennpunkt für die Bundespolizei. Nur kurze Zeit nach der Sicherstellung von Schwarzpulver vermeldet die Bundespolizeiinspektion Ebersbach weitere Aufgriffe am ehemaligen Grenzübergang an der Friedensstraße. Diesmal zogen die Einsatzkräfte mehrere verbotene Messer sowie verbotene Reizstoffe aus dem Verkehr.
Kontrollstelle Friedensstraße erneut im Fokus
Der Grenzübergang an der Zittauer Friedensstraße gilt als stark frequentierte Verbindung im Dreiländereck. Im Rahmen der intensivierten Einreisekontrollen überprüften die Bundespolizisten in den vergangenen Stunden mehrere Fahrzeuge und Personen, die aus Polen beziehungsweise Tschechien nach Deutschland einreisen wollten.
Dabei stießen die Beamten wiederholt auf verbotene Gegenstände, die griffbereit in Fahrzeugräumen oder im Reisegepäck mitgeführt wurden:
Verbotene Messer: Sichergestellt wurden unter anderem Einhandmesser und Springmesser, deren Klingenlänge oder Mechanismus unter die strikten Verbote des deutschen Waffengesetzes fallen.
Unzulässiges Reizstoffsprühgerät: Zudem entdeckten die Polizisten ein Pfefferspray, das keine amtlichen Prüfzeichen (wie das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, PTB) aufwies und somit im Bundesgebiet als verbotene Waffe eingestuft wird.
Strafverfahren eingeleitet – Waffen sichergestellt
Sämtliche Gegenstände wurden von den Beamten vor Ort beschlagnahmt. Gegen die Besitzer wurden entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz (WaffG) eingeleitet. Neben Bußgeldern drohen den Betroffenen in schweren Fällen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Der Vorfall reiht sich in eine Serie von Aufgriffen an der südostsächsischen Grenze ein. Erst kürzlich hatte ein Schwarzpulverfund für Aufsehen gesorgt.
Hinweispflicht für Reisende im Grenzverkehr
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass im Ausland erstandene Gegenstände wie Messer, Schlagwaffen, Elektroschocker oder Reizstoffsprays in Deutschland oft unter das Waffengesetz fallen. Viele Waffen, die im Nachbarland frei verkäuflich sind, dürfen nicht über die Grenze nach Deutschland gebracht werden. Reisende sollten sich vor der Einreise zwingend über die rechtlichen Bestimmungen informieren, um Strafverfahren vor Ort zu vermeiden.
Quellen & Datenbasis
Bundespolizeiinspektion Ebersbach: Offizielle Pressemitteilungen und Einsatzberichte zu den Grenzkontrollen im Raum Zittau / Friedensstraße.
Waffengesetz (WaffG): Bestimmungen zu verbotenen Waffen, Klingenlängen und Reizstoffsprühgeräten.