Kaputte Elektrogeräte sollen künftig häufiger repariert und länger genutzt werden. Das neue Gesetz zum Recht auf Reparatur ist zwar bereits in Kraft getreten, die wesentlichen Verbraucherrechte gelten jedoch erst für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2027 geschlossen werden.
Betroffen sind zunächst bestimmte Produktgruppen, für die bereits europäische Vorgaben zur Reparierbarkeit und Ersatzteilversorgung bestehen. Dazu gehören unter anderem Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Hersteller müssen bestimmte Geräte reparieren
Verbraucher erhalten künftig einen direkten Anspruch gegenüber dem Hersteller. Dieser muss ein betroffenes Gerät auch nach Ablauf der regulären Gewährleistungsfrist reparieren, sofern eine Reparatur technisch möglich ist.
Die Reparatur muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums und zu einem angemessenen Preis angeboten werden. Das Recht gilt während der gesetzlich bestimmten üblichen Lebensdauer des jeweiligen Produkts.
Ein Anspruch auf eine kostenlose Reparatur besteht außerhalb der Gewährleistung allerdings nicht grundsätzlich. Hersteller dürfen weiterhin Reparaturkosten verlangen.
Gewährleistung verlängert sich nach Reparatur
Geht ein Produkt innerhalb der Gewährleistungszeit kaputt, können Käufer grundsätzlich eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen.
Entscheiden sie sich künftig für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Statt zwei Jahren kann sie damit insgesamt drei Jahre betragen. Diese Regelung soll die Reparatur gegenüber dem sofortigen Austausch attraktiver machen.
Die neuen Gewährleistungsregeln gelten für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2027.
Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen
Das Gesetz verbessert auch den Zugang zu Ersatzteilen und Werkzeugen. Hersteller müssen diese unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen.
Dadurch sollen Verbraucher, freie Werkstätten und Reparaturbetriebe nicht unnötig von Originalherstellern abhängig sein. Auch eine eigenständige Reparatur soll grundsätzlich erleichtert werden.
Für zahlreiche Haushaltsgroßgeräte gelten bereits seit 2021 europäische Vorgaben zur Ersatzteilversorgung. Je nach Gerät müssen Hersteller bestimmte Teile bis zu zehn Jahre bereithalten. Für Smartphones und Tablets gelten seit 2025 zusätzliche Anforderungen an austauschbare Komponenten, Softwareunterstützung und Reparierbarkeit.
Fehlende Reparierbarkeit kann ein Mangel sein
Das neue Gesetz stellt außerdem klar: Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl Verbraucher dies bei dieser Warenart üblicherweise erwarten können, kann darin ein Sachmangel liegen.
In einem solchen Fall können Käufer ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend machen. Dazu können je nach Situation Reparatur, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag gehören.
Reparaturformular soll Preise vergleichbarer machen
Reparaturbetriebe können Verbrauchern künftig freiwillig ein einheitliches europäisches Formular vorlegen. Darin sollen beispielsweise Art, Preis und voraussichtliche Dauer einer Reparatur festgehalten werden.
Das soll Angebote leichter vergleichbar machen und verhindern, dass Kunden erst nach der Abgabe des Geräts von unerwartet hohen Kosten erfahren.
Geplant ist außerdem eine europäische Online-Plattform, über die Verbraucher geeignete Reparaturbetriebe und Initiativen finden können.
Welche Produkte sind betroffen?
Das Recht gilt nicht automatisch für sämtliche Waren. Erfasst werden zunächst Produktgruppen, für die auf europäischer Ebene konkrete Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt wurden.
Dazu zählen insbesondere:
- Waschmaschinen und Waschtrockner,
- Geschirrspüler,
- Kühlschränke und Gefriergeräte,
- Fernseher und elektronische Displays,
- Staubsauger,
- Smartphones und Tablets.
Weitere Produktgruppen können künftig hinzukommen, wenn entsprechende europäische Vorgaben beschlossen werden.
Stärkung regionaler Reparaturbetriebe
Von den neuen Vorgaben könnten auch Handwerksbetriebe, freie Werkstätten und Reparaturinitiativen profitieren. Werden Geräte häufiger instand gesetzt, entsteht zusätzliche Nachfrage nach Dienstleistungen und Ersatzteilen.
Gerade in kleineren ostdeutschen Städten und ländlichen Regionen könnten lokale Fachbetriebe dadurch wieder stärker an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig hängt die praktische Wirkung davon ab, ob Ersatzteile tatsächlich schnell verfügbar und Reparaturen wirtschaftlich bleiben.
Weniger Elektroschrott und längere Nutzung
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz verhindern, dass noch brauchbare Produkte vorschnell entsorgt werden. Die längere Verwendung von Geräten soll Rohstoffe sparen, Elektroschrott reduzieren und die Kreislaufwirtschaft stärken.
Für Verbraucher bedeutet das neue Recht dennoch nicht, dass jede Reparatur kostenlos oder in jedem Fall günstiger als ein Neukauf wird. Entscheidend werden die verlangten Preise, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Dauer der Reparatur sein.
Quellen
- Bundesregierung: „Reparieren statt wegwerfen“, 23. Juli 2026.
- Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im August 2026.
- Deutscher Bundestag: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren.
- Bundesumweltministerium: Fragen und Antworten zum Recht auf Reparatur.