Werdau. Gleich zwei neue Baustellen verändern in den kommenden Wochen die Verkehrsführung im Stadtgebiet. Am Rahmenberg beginnen die Einschränkungen bereits am Dienstag, 28. Juli. Ab 3. August kommt eine weitere Sperrung an der Weststraße hinzu. Für Autofahrer gelten Sackgassenregelungen und Zufahrtsbeschränkungen, für Fußgänger ist an der Weststraße ein gesonderter Notweg vorgesehen.

Rahmenberg ab 28. Juli eingeschränkt

Die erste Maßnahme betrifft den Rahmenberg im Bereich der Hausnummer 7F. Nach dem Verkehrszeichenplan des Straßenverkehrsamtes beginnt die Baustelle am 28. Juli und ist bis zum 10. August 2026 vorgesehen. Ausgeführt werden die Arbeiten von der Reischl Gebäude- und Energietechnik GmbH.

Der Plan sieht eine Sperrung unmittelbar im Bereich der Baustelle vor. Sowohl von der Uferstraße als auch aus Richtung „An den Teichen“ wird der Rahmenberg als Sackgasse ausgewiesen. Bis zur Baustelle bleibt die Zufahrt möglich.

Im Baustellenbereich ist außerdem eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde sowie eine Breitenbeschränkung von zwei Metern vorgesehen. Baustellenfahrzeuge dürfen den gesperrten Bereich passieren.

„Das Baufeld ist mit V-Zeichen 600 Höhe mind. 100 mm abzusichern.“

So ist es im Verkehrszeichenplan des Straßenverkehrsamtes festgelegt.

Die wichtigsten Daten:

  • Beginn: 28. Juli 2026
  • Ende: 10. August 2026
  • Ort: Rahmenberg 7F
  • Baufirma: Reischl Gebäude- und Energietechnik GmbH
  • Zufahrt jeweils bis zur Baustelle möglich

Weststraße wird ab 3. August gesperrt

Deutlich umfangreicher fällt die Verkehrsführung an der Weststraße aus. Dort ist die Baustelle vom 3. bis 28. August 2026 vorgesehen. Ausführendes Unternehmen ist die A&F Bau GmbH.

Der Verkehrszeichenplan zeigt eine vollständige Sperrung der Weststraße im Baustellenbereich. Betroffen ist der Abschnitt im Umfeld von Hainstraße, B175 und Nordbahnhofstraße.

Die Zufahrten werden jeweils als Sackgassen gekennzeichnet. Bis unmittelbar an das Baufeld kann weiterhin herangefahren werden. Landwirtschaftlicher Verkehr und Baustellenfahrzeuge erhalten nach dem Plan teilweise gesonderte Freigaben.

Besonders wichtig für Fußgänger:

„Im Baufeld ist ein Fußgängernotweg mit V-Zeichen 600 Höhe mind. 100 mm einzurichten.“

Damit soll trotz der Straßensperrung eine sichere Passage durch beziehungsweise entlang des Baustellenbereichs ermöglicht werden.

Nach den bereits vorliegenden Angaben steht die Sperrung der Weststraße im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau und der Querung eines Wirtschaftsweges. Die eigentliche Arbeit soll innerhalb des genannten Gesamtzeitraums voraussichtlich etwa eine Woche beanspruchen.

Autofahrer sollten zusätzliche Zeit einplanen

Die beiden Maßnahmen liegen zeitlich teilweise parallel. Vom 3. bis 10. August sind damit sowohl am Rahmenberg als auch an der Weststraße Baustellen eingerichtet.

Für Anlieger bleibt die Erreichbarkeit jeweils bis an die Baustellenbereiche erhalten. Durch Sackgassenregelungen und gesperrte Durchfahrten kann es dennoch zu Umwegen kommen.

Besonders an der Weststraße sollten sich Autofahrer vor Fahrtantritt auf die geänderte Verkehrsführung einstellen. Die Nordbahnhofstraße, Hainstraße und die Verbindung zur B175 liegen unmittelbar im Umfeld der Maßnahme.

Nach dem derzeit vorliegenden Zeitplan soll der Rahmenberg spätestens am 10. August wieder regulär nutzbar sein. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Weststraße läuft bis zum 28. August 2026.

Quellen und Datenbasis

  • Straßenverkehrsamt, Verkehrszeichenplan 2026B00262 für Werdau, Rahmenberg 7F, erstellt am 27. Juli 2026.
  • Straßenverkehrsamt, Verkehrszeichenplan 2026B00254 für Werdau, Weststraße, erstellt am 27. Juli 2026.
  • Angaben zur Vollsperrung der Weststraße aufgrund des Glasfaserausbaus und der Querung des Wirtschaftsweges.