Mit Beginn des neuen Monats müssen Betreiber von Geldspielgeräten einen größeren Anteil ihrer Einnahmen an die Stadt abführen. Der Stadtrat hatte die Änderung bereits im Juni mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Seit dem 1. August 2026 beträgt der Steuersatz für entsprechende Spielgeräte in Weißenfels 15 Prozent. Zuvor waren es 12,5 Prozent. Zum 1. August 2027 ist eine weitere Anhebung auf 17,5 Prozent vorgesehen.

Stadtrat stimmt mit großer Mehrheit zu

Der Beschluss fiel mit 20 Ja-Stimmen bei sechs Gegenstimmen. Grundlage ist eine Änderung der städtischen Spielgerätesteuersatzung.

Die Stadt hatte den Steuersatz zuletzt im Juni 2018 angepasst. Nach acht Jahren folgt nun eine Erhöhung in zwei Stufen.

Betreiber müssen höhere Abgaben einplanen

Die Vergnügungssteuer betrifft insbesondere gewerblich betriebene Spielautomaten. Für Spielhallen und gastronomische Betriebe mit entsprechenden Geräten erhöht sich damit die kommunale Steuerlast.

Ob die zusätzlichen Kosten zu weniger Geräten, veränderten Öffnungszeiten oder höheren Ausgaben der Spieler führen, lässt sich derzeit nicht verlässlich vorhersagen. Entscheidend ist, wie die einzelnen Betreiber auf die neue Belastung reagieren.

Weitere Erhöhung bereits beschlossen

Die erste Stufe gilt seit dem 1. August 2026. Genau ein Jahr später steigt der Satz erneut um 2,5 Prozentpunkte.

Damit erhöht sich die Belastung innerhalb von zwölf Monaten insgesamt von 12,5 auf 17,5 Prozent. Das entspricht einem Anstieg des Steuersatzes um 40 Prozent gegenüber dem bisherigen Niveau.

Steuern sollen auch lenkende Wirkung haben

Vergnügungssteuern dienen Städten nicht nur als Einnahmequelle. Höhere Sätze können auch dazu beitragen, die weitere Ausbreitung von Spielautomaten und Spielhallen zu begrenzen.

Dabei muss die Kommune jedoch abwägen. Ein zu hoher Steuersatz könnte bestehende Betriebe wirtschaftlich unter Druck setzen oder dazu führen, dass weniger Geräte angemeldet werden.

Konkrete Mehreinnahmen bislang nicht genannt

Wie viel zusätzliches Geld die Stadt durch die Erhöhung erwartet, geht aus der veröffentlichten Zusammenfassung der Stadtratssitzung nicht hervor.

Die tatsächlichen Einnahmen hängen unter anderem davon ab, wie viele steuerpflichtige Geräte betrieben werden und welche Spieleinsätze beziehungsweise steuerpflichtigen Ergebnisse sie erzielen.

Quellen
Stadt Weißenfels, Zusammenfassung der Stadtratssitzung vom Juni 2026, veröffentlicht am 12. Juni 2026.

Stadt Weißenfels, Informationen zur kommunalen Vergnügungssteuer, Stand August 2026.