In Mittelthüringen sollen 43 Gebiete vorrangig für Windenergie ausgewiesen werden. Die Regionale Planungsgemeinschaft hat dafür einen zweiten Entwurf beschlossen. Ab Dienstag, dem 4. August 2026, können Bürger, Gemeinden, Behörden und Verbände zwei Monate lang Stellungnahmen abgeben. Die Flächen sind damit noch nicht endgültig festgelegt.

Der Plan betrifft eine große Region rund um Erfurt, Weimar, Gotha, Sömmerda und den Ilm-Kreis. Die Übersichtskarte zeigt geplante Vorranggebiete in zahlreichen ländlichen Bereichen – unter anderem nördlich von Sömmerda, im Raum Apolda, östlich von Weimar sowie zwischen Gotha, Arnstadt und Ilmenau.

Zweiter Entwurf ersetzt die Planung von 2023

Der erste Entwurf war im Dezember 2023 beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt worden. Nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planung überarbeitet. Mit dem Beschluss vom 1. Juli 2026 hat der neue Entwurf die frühere Fassung ersetzt.

Die 43 Vorranggebiete sind Flächen, auf denen Windenergieanlagen künftig planungsrechtlich bevorzugt werden sollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dort automatisch Windräder gebaut werden.

Für jedes konkrete Projekt bleiben weitere Verfahren erforderlich, etwa zu:

  • Natur- und Artenschutz,
  • Lärm und Schattenwurf,
  • Abständen zur Wohnbebauung,
  • Denkmalschutz und Landschaftsbild,
  • Flugsicherheit und Funkanlagen,
  • Straßen, Leitungen und Netzanschlüssen.

Die 43 Gebiete sind zunächst Bestandteil eines Planentwurfs – keine fertigen Baugenehmigungen.

Bürger können ab 4. August Einwände einreichen

Die öffentliche Beteiligung beginnt am 4. August und soll zwei Monate dauern. In dieser Zeit können Betroffene auf konkrete Probleme einzelner Flächen hinweisen. Die Planungsgemeinschaft muss die eingegangenen Stellungnahmen anschließend prüfen und gegeneinander abwägen.

Einwendungen können sich beispielsweise beziehen auf:

  • zu geringe Abstände zu Wohnhäusern,
  • mögliche Beeinträchtigungen geschützter Tierarten,
  • Eingriffe in Wald- oder Landwirtschaftsflächen,
  • Sichtachsen zu Burgen, Schlössern und Denkmalen,
  • Belastungen durch Zufahrtswege und Baustellen,
  • Überschneidungen mit kommunalen Entwicklungsplänen.

Eine Stellungnahme wirkt besonders überzeugend, wenn sie sich auf eine konkrete Fläche und nachvollziehbare Tatsachen bezieht. Eine allgemeine Zustimmung oder Ablehnung muss zwar ebenfalls berücksichtigt werden, hat für die fachliche Abwägung aber meist weniger Gewicht.

Planung konzentriert Windkraft auf festgelegte Flächen

Mit den Vorranggebieten soll der Ausbau räumlich gesteuert werden. Windenergieanlagen sollen nicht wahllos über die Region verteilt, sondern auf vorher geprüfte Flächen konzentriert werden.

Die Thüringer Regionalplanung entscheidet, welche Gebiete grundsätzlich geeignet erscheinen. Nach Angaben des Umweltministeriums bilden solche Ausweisungen die Grundlage dafür, Windenergieanlagen im Außenbereich zu ermöglichen und gleichzeitig andere sensible Räume freizuhalten.

Befürworter erwarten davon:

  • mehr erneuerbaren Strom,
  • geringere Abhängigkeit von Energieimporten,
  • Einnahmen für Eigentümer und Kommunen,
  • regionale Wertschöpfung,
  • klarere Vorgaben für Projektentwickler.

Kritiker befürchten dagegen:

  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes,
  • Konflikte mit Natur- und Artenschutz,
  • Belastungen für nahegelegene Orte,
  • Eingriffe in Wälder und landwirtschaftliche Flächen,
  • sinkende Akzeptanz bei mangelnder Beteiligung.

Thüringen steht beim Ausbau weit hinten

Der Freistaat gehört beim Neubau von Windenergieanlagen weiterhin zu den Schlusslichtern unter den Flächenländern. Im Jahr 2025 gingen in Thüringen lediglich 13 neue Anlagen in Betrieb. Gemeinsam mit Sachsen lag das Land damit auf dem vorletzten Platz.

Gleichzeitig müssen die Planungsregionen ausreichend Flächen ausweisen, um die gesetzlichen Ausbauziele zu erfüllen. Der Druck auf die Planungsgemeinschaften ist deshalb hoch: Sie müssen geeignete Flächen finden, ohne Abstände, Naturschutz, kommunale Interessen und Akzeptanz zu vernachlässigen.

Kommunen erwarten Beteiligung an den Einnahmen

Für betroffene Gemeinden ist nicht nur die Lage der Anlagen wichtig, sondern auch der wirtschaftliche Nutzen. Windparks können Einnahmen aus Gewerbesteuer, Pacht, kommunaler Beteiligung und freiwilligen Zahlungen bringen.

Die Akzeptanz dürfte besonders davon abhängen, ob:

  • Anwohner frühzeitig beteiligt werden,
  • Gemeinden finanziell profitieren,
  • Stromnetze und Zufahrtsstraßen ausreichen,
  • sensible Landschaftsräume geschützt bleiben,
  • Projektentwickler nachvollziehbar informieren.

Wer die Belastungen vor Ort trägt, erwartet in der Regel auch einen erkennbaren Vorteil für die eigene Gemeinde.

Noch können sich sämtliche Flächen verändern

Der zweite Entwurf ist ein wichtiger Planungsschritt, aber noch kein endgültiger Regionalplan. Stellungnahmen können dazu führen, dass Flächen verkleinert, verschoben oder vollständig gestrichen werden. Auch neue Gebiete könnten nach einer erneuten Prüfung hinzukommen.

Nach Ende der Beteiligung beginnt deshalb die aufwendige Auswertung. Erst danach kann die Planungsgemeinschaft über eine abschließende Fassung entscheiden. Anschließend sind weitere rechtliche und behördliche Schritte notwendig.

Für Mittelthüringen beginnt damit ab dem 4. August die entscheidende öffentliche Phase. Die nächsten zwei Monate werden zeigen, wo fachliche Einwände bestehen – und in welchen Gemeinden sich der politische Widerstand gegen neue Windräder formiert.

Quellen und Datenbasis

  • Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen: Beschluss des zweiten Entwurfs am 1. Juli 2026, 43 vorgesehene Vorranggebiete und Beginn der Beteiligung am 4. August.
  • Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen: Übersichtskarte der geplanten Vorranggebiete und Prüfflächen.
  • Thüringer Umweltministerium: Bedeutung der Regionalplanung für die Ausweisung von Windenergiegebieten.