Die Stadt Storkow bereitet eigene Kriterien für die Anwendung des bundesweiten Wohnungsbauturbos vor. Der Entwurf unterscheidet einfache und besondere Bauvorhaben, damit Entscheidungen transparent und einheitlich getroffen werden können.

Wohnungsbauturbo soll Verfahren beschleunigen

Wie aus dem Richtlinienentwurf der Stadt hervorgeht, sollen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten längere Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Wohnungsbau verkürzen. Dafür sind unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom bisherigen Planungsrecht möglich.

Die Zustimmung der Kommune bleibt jedoch erforderlich. Storkow will diese Entscheidung an bestehende Planwerke wie Flächennutzungsplan, Stadtleitbild, Stadtentwicklungskonzept sowie Einzelhandels- und Zentrenkonzept binden.

Bis drei Wohnungen können einfacher behandelt werden

Als einfache Fälle nennt der Entwurf unter anderem bestimmte Nachverdichtungen und Lückenschlüsse mit höchstens drei Wohneinheiten. Auch die Aufstockung bestehender Gebäude um ein Vollgeschoss auf maximal drei Vollgeschosse kann darunter fallen.

Komplexere Vorhaben sollen dagegen als besondere Fälle von der Stadtverordnetenversammlung entschieden werden. Die Stadt empfiehlt Bauherren zudem eine frühzeitige Beratung vor der Antragstellung.

Schutzgebiete und Ferienwohnungen setzen Grenzen

Der Entwurf sieht auch klare Ausschlussgründe vor. Dazu gehören unter anderem bestimmte Schutz- und Überschwemmungsgebiete, denkmalrechtlich problematische Vorhaben sowie Projekte, die erkennbar überwiegend auf Ferienwohnungen statt dauerhaften Wohnraum ausgerichtet sind.

Die Richtlinie ist derzeit bei der Stadt unter den aktuellen öffentlichen Auslegungen aufgeführt. Wirksam wird sie nach dem Dokument erst mit einer entsprechenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung.

Quelle: Stadt Storkow (Mark)