Für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 benötigen die Städte Tausende ehrenamtliche Wahlhelfer. Allein in Schwerin fehlen nach Angaben der Stadtverwaltung noch rund 400 der insgesamt etwa 800 benötigten Personen. Rostock sucht weitere 200 Helfer. Neubrandenburg verfügt inzwischen weitgehend über genügend Freiwillige, während Stralsund bereits alle erforderlichen Funktionen besetzt hat. Erstmals können bei einer Landtagswahl im Land auch 16- und 17-Jährige mithelfen.
In Schwerin ist erst die Hälfte der Stellen besetzt
Am größten ist die noch offene Lücke derzeit offenbar in der Landeshauptstadt. Schwerin benötigt für seine 55 Wahllokale insgesamt etwa 800 Wahlhelfer. Rund die Hälfte werde noch gesucht, teilte eine Sprecherin der Stadtverwaltung dem NDR mit.
Damit fehlen knapp sieben Wochen vor der Wahl rechnerisch noch etwa 400 Personen. Wahlvorsteher erhalten in Schwerin ein sogenanntes Erfrischungsgeld von 45 Euro. Für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände sind jeweils 35 Euro vorgesehen.
Zu den Aufgaben gehören die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel, die Überwachung der Wahlhandlung und anschließend die Auszählung der Stimmen. Besondere berufliche Kenntnisse sind grundsätzlich nicht erforderlich. Die Helfer werden vor ihrem Einsatz auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Rostock fehlen noch rund 200 Helfer
In Rostock werden für die Landtagswahl insgesamt etwa 1.500 Wahlhelfer benötigt. Rund 200 Stellen waren zuletzt noch nicht besetzt. Besonders groß ist der Bedarf in den Stadtteilen Lichtenhagen, Lütten Klein und Schmarl.
Die Stadt zahlt im Urnenwahllokal je nach Funktion zwischen 65 und 100 Euro. Für Briefwahlvorstände sind Beträge zwischen 45 und 60 Euro vorgesehen. Wer für eine vorgeschriebene Funktion an einer Präsenzschulung teilnimmt, erhält zusätzlich zehn Euro.
Der Einsatz im Urnenwahllokal beginnt üblicherweise am frühen Morgen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend müssen die Stimmen ausgezählt und das vorläufige Ergebnis festgestellt werden. Die Arbeit kann deshalb bis in die Abendstunden dauern.
Neubrandenburg hat fast alle Plätze vergeben
Deutlich besser ist die Lage inzwischen in Neubrandenburg. Ursprünglich hatte die Stadt rund 400 Ehrenamtliche gesucht. Mitte Juli fehlten noch etwa 50 Personen. Nach dem aktuellen Stand sind die Wahlvorstände weitgehend besetzt; weitere Interessenten werden vor allem als Reserve benötigt.
In Neubrandenburg werden 38 Urnenwahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke eingerichtet. Die Aufwandsentschädigungen liegen je nach Funktion zwischen 100 und 120 Euro.
Wer bereits bei einer früheren Wahl in einem Wahlvorstand mitgearbeitet hat, erhält zusätzlich eine Erfahrungszulage von 20 Euro. Damit zahlt Neubrandenburg deutlich höhere Beträge als Schwerin.
Die unterschiedlichen Entschädigungen werfen die Frage auf, ob die Höhe der Vergütung Einfluss auf die Bereitschaft zur Mitarbeit hat. Ein direkter Vergleich ist allerdings nur eingeschränkt möglich, weil Zahl und Art der Wahllokale sowie der bisherige Rücklauf von Stadt zu Stadt verschieden sind.
Stralsund ist vollständig, Wismar fast vollständig besetzt
Stralsund meldet bereits, dass alle notwendigen Funktionen besetzt sind. Die Stadt benötigt insgesamt 320 Wahlhelfer und zahlt je nach Aufgabe zwischen 40 und 90 Euro.
Auch in Wismar sind die Wahlvorstände nahezu vollständig. Dort werden für 28 Urnen- und acht Briefwahllokale insgesamt 296 Personen benötigt. Über die genaue Höhe der Aufwandsentschädigungen soll die Bürgerschaft noch im August entscheiden. Der bisherige Vorschlag sieht Beträge zwischen 35 und 45 Euro vor.
Die Zahlen zeigen, dass es keinen landesweit einheitlichen Mangel gibt. Während einzelne Städte noch intensiv nach Freiwilligen suchen, haben andere Kommunen ihre Wahlorganisation bereits weitgehend abgeschlossen.
Erstmals dürfen 16- und 17-Jährige mithelfen
Bei der Landtagswahl am 20. September dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen. Damit können sie zugleich als Wahlhelfer eingesetzt werden, sofern sie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, seit wenigstens 37 Tagen seine Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern hat und nicht durch eine richterliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.
Die Absenkung des Wahlalters erweitert damit auch den Kreis möglicher Wahlhelfer. Gerade Schulen, Jugendverbände und Vereine könnten junge Menschen auf die Möglichkeit aufmerksam machen, unmittelbar an der Durchführung einer demokratischen Wahl mitzuwirken.
Freiwillige können notfalls verpflichtet werden
Die Mitarbeit im Wahlvorstand ist ein Ehrenamt. Sollten sich nicht genügend Freiwillige melden, können Gemeinden wahlberechtigte Bürger zur Übernahme verpflichten. Eine Ablehnung ist dann nur aus einem wichtigen Grund möglich.
In der Praxis greifen Verwaltungen häufig zunächst auf Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zurück. Landeswahlleiter Christian Bode sieht nach Angaben des NDR derzeit jedoch noch keinen Grund zur Sorge. Bislang hätten sich letztlich immer ausreichend Helfer gefunden.
Eine Verpflichtung sollte dennoch möglichst die Ausnahme bleiben. Freiwillige Wahlhelfer sind in der Regel leichter einzuplanen und stärker motiviert als kurzfristig berufene Personen.
Warum die Wahl ohne Ehrenamtliche nicht funktioniert
Wahlhelfer sorgen dafür, dass die Stimmabgabe ordnungsgemäß abläuft und das Ergebnis nachvollziehbar ermittelt wird. Sie überprüfen Wahlscheine und Einträge im Wählerverzeichnis, geben Stimmzettel aus, überwachen die Wahlurne und zählen nach 18 Uhr die Stimmen.
Jeder Wahlvorstand arbeitet als Team. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne Personen Entscheidungen allein treffen oder Einfluss auf das Ergebnis nehmen können. Über die Wahlhandlung und die Auszählung wird eine Niederschrift angefertigt, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrieben werden muss.
Die Suche nach Helfern ist deshalb mehr als eine organisatorische Aufgabe der Rathäuser. Ohne ausreichend besetzte Wahlvorstände können Wahllokale nicht regulär betrieben und Ergebnisse nicht rechtzeitig festgestellt werden.
Kommunen müssen den Einsatz attraktiver machen
Die Aufwandsentschädigungen unterscheiden sich in Mecklenburg-Vorpommern erheblich. Während Neubrandenburg für erfahrene Helfer je nach Funktion bis zu 140 Euro zahlt, liegt die Vergütung in Schwerin zwischen 35 und 45 Euro.
Kommunen mit anhaltenden Schwierigkeiten sollten deshalb prüfen, ob Höhe und Gestaltung der Entschädigung noch angemessen sind. Neben dem Geld zählen aber auch wohnortnahe Einsatzmöglichkeiten, verständliche Schulungen, verlässliche Pausenregelungen und eine gute Verpflegung.
Wer einen vollständigen Wahltag und die anschließende Auszählung übernimmt, trägt erhebliche Verantwortung. Diese Arbeit sollte nicht nur mit Dankesworten, sondern auch mit guten organisatorischen Bedingungen anerkannt werden.
Wie Interessierte sich melden können
Interessierte können sich bei der Wahlbehörde ihrer Stadt oder Gemeinde melden. Viele Kommunen stellen dafür Onlineformulare bereit. In der Regel können Wünsche zum Einsatzort oder zu einer bestimmten Funktion angegeben werden, eine Garantie dafür besteht jedoch nicht.
In Neubrandenburg ist die Anmeldung über das städtische Wahlportal, telefonisch unter 0395 555-1111 oder per E-Mail an wahlen@neubrandenburg.de möglich. Schwerin verweist auf seine Informationsseite für Wahlhelfer und die zuständige Wahlbehörde.
Die Landtagswahl findet am Sonntag, dem 20. September 2026, statt. Die Landesregierung hatte den Termin bereits am 29. Juli 2025 festgelegt. Gewählt wird der neunte Landtag Mecklenburg-Vorpommerns.
Quellen
- Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern – Landeswahlleitung: „Landtagswahl am 20. September 2026 in Mecklenburg-Vorpommern“, fortlaufend aktualisiert, abgerufen am 1. August 2026
- Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg: „Landtagswahl 2026: Neubrandenburg sucht noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, veröffentlicht am 15. Juli 2026
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock: „Wahlehrenamt – Landtagswahl 2026“, Informationen zu Aufgaben, Einsatzzeiten und Aufwandsentschädigungen, abgerufen am 1. August 2026
- Landeshauptstadt Schwerin: „Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, Informationen zur ehrenamtlichen Tätigkeit und Aufwandsentschädigung, abgerufen am 1. August 2026