Für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ist der heutige 14. August ein entscheidender organisatorischer Tag. Wahlberechtigte werden grundsätzlich dort automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, wo sie heute mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind. Wie die Landeshauptstadt Schwerin mitteilt, bildet dieser Stichtag die Grundlage für die spätere Wahlbenachrichtigung.

Wahlbenachrichtigung kommt bis Ende August

Die Wahlbenachrichtigungen müssen spätestens am 28. August zugestellt sein. Wer trotz Wahlberechtigung kein Schreiben erhält, sollte seinen Eintrag bei der Wahlbehörde überprüfen lassen.

Umzüge nach dem Stichtag können Folgen haben

Wer sich erst nach dem 14. August innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ummeldet, bleibt grundsätzlich im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes. Für Personen, die neu nach Mecklenburg-Vorpommern ziehen, gelten besondere Antragsfristen.

Einsicht ist Ende August möglich

Das Wählerverzeichnis liegt vom 31. August bis 4. September zur Einsicht aus. Fehlerhafte oder fehlende Eintragungen können innerhalb der vorgesehenen Fristen korrigiert werden.

Bei der Landtagswahl am 20. September dürfen Wahlberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern erstmals bereits ab 16 Jahren abstimmen.

Quelle:

Landeshauptstadt Schwerin, Wahlbehörde.