Das ausgelaufene Chancen-Aufenthaltsrecht hat in Schwerin bislang 17 Menschen zu einem gesicherten Anschluss-Aufenthaltstitel verholfen. Insgesamt wurden 115 Anträge gestellt, während zahlreiche Verfahren abgelehnt, anders erledigt oder noch nicht abgeschlossen wurden.
69 Personen erhielten zunächst Chancen-Aufenthalt
Wie die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Schwerin mitteilt, führten 69 der 115 Anträge zunächst zu einer auf 18 Monate befristeten Aufenthaltserlaubnis nach dem damaligen Chancen-Aufenthaltsrecht.
Acht Fälle befinden sich noch in Prüfung. 22 Anträge wurden abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, und 16 Verfahren erledigten sich aus anderen Gründen.
17 Menschen schaffen Wechsel in Anschluss-Titel
Bislang nutzten 17 Personen die Frist erfolgreich und erhielten einen anschließenden Aufenthaltstitel. Weitere 31 Menschen besitzen derzeit noch den befristeten Chancen-Aufenthalt, da ihre Verfahren nicht abgeschlossen sind.
Bei 26 Personen führte das Verfahren nach Angaben der Stadt nicht zu einem positiven Abschluss.
Neue Anträge sind nicht mehr möglich
Die Ende 2022 eingeführte Regelung sollte langjährig Geduldeten ermöglichen, Voraussetzungen für einen dauerhafteren Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehörten unter anderem geklärte Identität, Passpflicht und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.
Neue Anträge nach dieser inzwischen ausgelaufenen Regelung sind nicht mehr möglich. Bereits anhängige Verfahren werden von der Ausländerbehörde weiter nach den geltenden Bestimmungen bearbeitet.
Quelle: Landeshauptstadt Schwerin, Ausländerbehörde